Ein früheres Mitglied der Geschäftsleitung der Versicherungsgesellschaft Nationale Suisse steht wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung seit Montag vor dem Basler Strafgericht. Die Anklage wirft ihm vor, 1,4 Mio. Fr. abgezweigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Juristen und Immobilientreuhänder vor, aus Immobiliengeschäften einer Tochtergesellschaft der Nationale Geld in die eigene Tasche geleitet zu haben. Den Schaden beziffert die Anklage auf knapp 1,36 Millionen Franken. Der Angeklagte machte beim Prozessauftakt geltend, er sei dazu berechtigt gewesen, das Geld zu beziehen.
Der heute in einer Unternehmungsberatungsfirma tätige Angeklagte hatte von 1993 bis 2009 für die Nationale Suisse gearbeitet. Anfang 1996 hatte er das Ressort Immobilien übernommen. Ab 1.1.2005 war er Mitglied der Geschäftsleitung. Dort war er für den neu geschaffenen Bereich Investment zuständig.
Bei interner Revision aufgeflogen
Mitte 2001 hatte die Nationale die Tochtergesellschaft National Immobilien AG (NIAG) gegründet. Über diese sollten in der Folge die Immobilienprojekte und -dienstleistungen der Nationale-Suisse-Gruppe abgewickelt werden. Gemäss Anklage stiess die interne Revision auf Unregelmässigkeiten, als Mitte 2009 die NIAG als eigenständige Gesellschaft aufgelöst und in die Nationale integriert wurde.
Dies führte zu einer Strafanzeige und der fristlosen Entlassung des Angeklagten. Der Angeklagte selbst hatte zu diesem Zeitpunkt schon selber gekündigt. Nach einem Wechsel im Management sei es zu Spannungen gekommen und er habe sich beruflich verändern wollen, begründete er vor Gericht diesen Schritt.
Immobiliendeals mit Steuer-Aspekten
Die Strafanzeige habe ihn in seinen Grundfesten erschüttert, sagte der Angeklagte am Montagmorgen. Unter dem früheren Management sei das Unternehmen anders geführt worden; es sei viel informeller zugegangen. Bei den in der Anklageschrift aufgeführten Immobilienprojekten hätten auch steuerliche Überlegungen eine Rolle gespielt, hielt er fest.
Das in Dreierbesetzung tagende Strafgericht wird im Rahmen der Beweisaufnahme auch eine Reihe von Zeugen einvernehmen, unter ihnen auch den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten und heutigen Ehrenpräsidenten der Nationale Suisse. Die Urteilsverkündung ist auf Montagvormittag nächste Woche angesetzt.