Basel kippt Wahl-Unterschriftenpflicht für Parteien mit Bisherigen

Gruppierungen mit mindestens einem Sitz im baselstädtischen Parlament sollen künftig nicht mehr 10 bis 30 Unterschriften für ihre Wahlvorschläge mitliefern müssen. Dies schlägt die Regierung dem Grossen Rat zur Umsetzung eines überwiesenen FDP-Anzugs vor.

Gruppierungen mit mindestens einem Sitz im baselstädtischen Parlament sollen künftig nicht mehr 10 bis 30 Unterschriften für ihre Wahlvorschläge mitliefern müssen. Dies schlägt die Regierung dem Grossen Rat zur Umsetzung eines überwiesenen FDP-Anzugs vor.

Der Anzug hatte die Erleichterung nur Gruppierungen gewähren wollen, die Fraktionsstärke haben – derzeit sitzen zwei Fraktionslose im Grossen Rat. Der Regierung ist dies aber zu restriktiv, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie will daher allen Gruppierungen, die bei den letzten Wahlen reüssierten, die Unterschriftenpflicht erlassen.

Mit einer Teilrevision des Wahlgesetzes will die Regierung diese Erleichterung zudem für alle nach kantonalem Recht gewählten Gremien gelten lassen. Dies betrifft neben dem Parlament auch den Regierungsrat und das Regierungspräsidium, den Ständeratssitz sowie die Gerichtspräsidien.

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