Basel lockert Bestimmungen für Nutzung des öffentlichen Raums

Der Kanton Basel-Stadt lockert Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raums. Die Regierung hat am Dienstag dazu eine neue Verordnung verabschiedet.

Der Kanton Basel-Stadt lockert Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raums. Die Regierung hat am Dienstag dazu eine neue Verordnung verabschiedet.

Die Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums vereinfacht Bewilligungsverfahren und regelt sowie präzisiert die langjährige Bewilligungspraxis, wie es in einer Regierungsmitteilung heisst. Der Kanton will zudem mehr Transparenz für die Nutzung des öffentlichen Raums schaffen.

Abgeschafft wird etwa die bisher auf sechs Monate beschränkte Betriebsdauer von Buvetten. Betreiber von Verkaufsständen können zudem, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen, weiteres Mobiliar wie Stehtische und Sonnenschirme aufstellen. Das grundsätzliche Verbot von Grill- und Brateinrichtungen fällt weg.

Gelockert werden im Weiteren die umstrittenen Richtlinien für die Möblierung von Boulevardrestaurants. Sie werden gemäss Mitteilung durch wenige, grundlegende Vorgaben ersetzt. Neu zulässig sind sogenannte Food Trucks, also motorisierte Verkaufsstände.

Bestimmte Verteilaktionen verboten

An die Praxis des Bundesgerichts passt die Regierung überdies das Verteilen von Drucksachen im öffentlichen Raum an. Publikationen mit rassistischem oder geschlechterdiskriminierendem Inhalt werden verboten. Ebenfalls unzulässig sind Drucksachen mit Inhalt, der die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet.

In der Verordnung wird zudem das Meldeverfahren für die Nutzung des öffentlichen Raums geregelt. Neu werden Sportveranstaltungen und Umzüge wie alle anderen Veranstaltungen durch die Allmendverwaltung bewilligt. So müssen sich Gesuchsstellende nur noch an eine einzige Bewilligungsstelle wenden, wie es weiter heisst. Für Demonstrationen und Kundgebungen bleibt indes weiter die Polizei zuständig.

Die Verordnung betrifft gemäss Mitteilung rund 5000 Gesuche zur Nutzung des öffentlichen Raums, die von der Allmendverwaltung jährlich behandelt werden. Sie tritt mit der Publikation im Kantonsblatt in dieser Woche in Kraft.

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