Im Kanton Basel-Stadt werden die Unterlagen für den zweiten Wahlgang der Regierungsratswahl und die Abstimmungsunterlagen zur Atomausstiegsinitiative getrennt verschickt. Beide Urnengänge finden am 27. November statt.
Grund für den getrennten Versand ist die eidgenössische Frist für das Verschicken der Abstimmungsunterlagen, wie das Präsidialdepartement Basel-Stadt am Dienstag mitteilte. Innerhalb dieser waren die Unterlagen für den zweiten Wahlgang nicht für den Versand bereit.
Die Wahl- und Abstimmungszettel müssen zudem getrennt abgegeben werden, wie es weiter hiess. Werden Wahl- und Abstimmungszettel zusammen in ein Kuvert gesteckt, ist die Stimmabgabe ungültig.