Die Atomkraftwerkbetreiber sollen die Kosten für die vorsorgliche Abgabe von Jodtabletten übernehmen, fordert die Basler Regierung. Sie nahm am Dienstag zum Vernehmlassungsentwurf des Bundes für eine neue Verordnung Stellung.
Die baselstädtische Exekutive begrüsst zwar die Teilrevision grundsätzlich. Sie sei aber mit der vorgeschlagenen Regelung der Kostenverteilung für die präventive Jodtabletten-Verteilung «nicht einverstanden», teilte sie am Dienstag mit Verweis auf das Verursacherprinzip mit.
Der Bund will die bedarfsorientierte präventive Jod-Abgabe neu auch in der Zone 3 im Umkreis von 100 Kilometer eines AKW vorsehen. Basel-Stadt müsste wegen der Meiler in Mühleberg, Gösgen, Leibstadt, Beznau sowie Fessenheim (F) ebenfalls Jod bereitstellen respektive abgeben, und zwar innert 12 Stunden nach einem einschlägigen Ereignis.
Gemäss Auskunft des Gesundheitsschutzes Basel-Stadt hat Fukushima gezeigt, dass in vielen Kantonen die Jodtabletten in der Zone 3 innerhalb des 100-Kilometer-Radius‘ nicht in der vorgegebenen Zeit verteilt werden können. Die Basler Kantonsregierung verlangt deshalb eine „flächendeckende“ vorsorgliche Verteilung an alle Haushalte.
In der dritten Radius-Zone teilten sich gemäss Entwurf Betreiber und Bund die Kosten für die Tabletten. Die Kosten für die Verteilung jedoch gingen zulasten der Kantone. Die Basler Regierung lehnt dies ab; sie will sämtliche Kosten wie in der Zone 2 von den AKW-Betreibern bezahlen lassen.