Der Kanton Basel-Stadt darf für 8,5 Mio. Franken Photovoltaikanlagen auf Dächern von Kantonsgebäuden bauen. Der Grosse Rat hat diese Summe für die Jahre 2013 bis 2015 am Mittwoch mit 71 gegen 13 Stimmen bewilligt.
Widerstand kam von FDP und glp: Beide befanden, der Kanton solle zwar seine Dächer für Photovoltaikanlagen nutzen, müsse diese aber nicht selber bauen und betreiben, sondern Private damit beauftragen. So sinke die denkbare Rendite, aber auch das Betriebsrisiko. Die glp hat insbesondere einschlägig erfahrene Genossenschaften im Auge.
Das Grüne Bündnis konterte, das Ausfallrisiko sei „sehr klein“; Defekte seien heute in der Regel reparabel. Nichts spreche dagegen, dass der Kanton die Nutzung seiner Dächer selber bewirtschaftet. Ähnlich argumentierte die SP.
Finanzdirektorin Eva Herzog vermutete, der Rückweisungsantrag wolle wohl weniger den Kanton vor einem Risiko bewahren, als einfach eine Einnahmemöglichkeit Privaten zuschanzen. Die Vermietung von Dächern für solche Anlagen sei in der Praxis nicht nur einfach, etwa bei Arbeiten an einem Dach während einer Mietdauer. Schliesslich wurde der Rückweisungsantrag mit 61 gegen 30 Stimmen abgelehnt.