Basel-Stadt erleichtert Installation von Solaranlagen auf Gebäuden

Basel-Stadt erleichtert den Bau von Solaranlagen ohne Baubewilligung. Eine neue Richtlinie definiert, welche Gestaltungskriterien dazu eingehalten werden müssen. Die Regierungsräte Hans-Peter Wessels und Christoph Brutschin erhoffen sich so mehr Schub für neue Anlagen.

Basel-Stadt erleichtert den Bau von Solaranlagen ohne Baubewilligung. Eine neue Richtlinie definiert, welche Gestaltungskriterien dazu eingehalten werden müssen. Die Regierungsräte Hans-Peter Wessels und Christoph Brutschin erhoffen sich so mehr Schub für neue Anlagen.

Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige von 2006 und gilt ab Anfang 2013. Sei die alte Richtlinie, entsprechend ihrer Zeit, in Bezug auf die Bedingungen für Solaranlagen noch restriktiv abgefasst, bringe die neue nun ganz klar eine Liberalisierung, sagte Bau- und Verkehrsdirektor Wessels am Mittwoch vor den Medien.

So werden Solaranlagen ohne Baubewilligung über die normalen Bauzonen hinaus auch in der Stadt- und Dorfbildschonzone möglich. Keine Bewilligung mehr nötig ist zudem für mehrere Anlagetypen auf dem gleichen Dach, Anlagen auf Schlepp- und Flachdachgauben oder mit integrierten Dachflächenfenstern sowie integrierte Solarziegel, -schiefer oder -panels.

Gestaltungsregeln

Bedingung ist allerdings, dass bei der Installation die in der Richtlinie aufgezeigten Gestaltungsregeln beachtet werden. Dabei geht es um Abstände zum Dachrand, die Anordnung der Kollektorfelder auf dem Dach und deren Verteilung unter Einbezug schon vorhandener Dachelemente, die Gesamtwirkung und das maximal erlaubte Raumprofil.

Denn mit der überarbeiteten Richtlinie soll nicht nur die Installation neuer Solaranlagen erleichtert werden. Auch für eine gute Gesamtwirkung der Bauten soll gesorgt und die Beeinträchtigung von Bauten mit wertvollem historischem oder künstlerischem Charakter verhindert werden. In der Schutzzone gilt weiterhin die Bewilligungspflicht.

Ausgebaut wurde mit der Solarrichtlinie zudem das Beratungsangebot für Gebäudeeigentümer. Erstellt wurde die neue Richtlinie von einer Arbeitsgruppe, der neben dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), den Industriellen Werken Basel (IWB) oder dem Bauinspektorat auch Stadtbildkommission und Denkmalpflege angehörten.

Solarenergie fördern

Laut Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdirektor Brutschin ist die Richtlinie ein weiterer beachtlicher Schritt in der Förderung von Solarenergie, die Basel-Stadt seit bald 30 Jahren betreibt. Dazu gehören auch die kantonale kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Investitionsbeiträge für thermische Solaranlagen und kleine Photovoltaik-Anlagen.

Zudem hat der Kanton einen Solarkataster erstellt, der auf dem Internet-Stadtplan für jedes Gebäude aufzeigt, wieviel Solarenergie auf dem Dach gewonnen werden könnte. Eine Voraussage über die Wirkung der neuen Richtlinie sei allerdings schwierig, sagte Wessels; dies hänge auch von weiteren Faktoren ab.

Will der Kanton die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft bis etwa 2075 erreichen, wie dies eine Potenzial-Studie von 2011 für möglich hält, sind laut Brutschin weitere Anstrengungen nötig. Er schloss auch nicht aus, dass es dereinst eine Pflicht zu Solardächern geben könnte, wie dies als Idee im Rahmen der Energiestrategie des Bundes diskutiert werde. Doch dies sei „noch weit weg“.

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