Die baselstädtische Regierung hebt das Moratorium für Mobilfunkantennen auf kantonalen Gebäuden per 2013 auf. Eine tiefe Strahlenbelastung will sie mit einem flexibleren Konzept mit Sendeleistungs-abhängigen Antennenstandort-Mieten erreichen.
Im Juni 2010 war die Mobilfunkantennen-Initiative abgelehnt und der Gegenvorschlag deutlich angenommen worden. Das Begehren wollte die Antennenzahl minimieren und die Telecom-Anbieter zur Koordination zwingen. Auch der Gegenvorschlag will die reale Strahlenbelastung minimieren, aber nicht unbedingt den Antennenwald lichten.
Nicht die Zahl der Antennen sei für eine tiefe Strahlenbelastung entscheidend, sondern im Gegenteil die Feinmaschigkeit des Netzes von Antennen mit geringerer Sendeleistung, ist dem Communiqué weiter zu entnehmen. Dieses verweist zudem auf die weiter stark wachsende Nachfrage nach Mobilfunkdienstleistungen.
Das Moratorium, das starke Antennen auf kantonalen Liegenschaften ausschloss, stehe diesem Konzept eines dichten Netzes im Weg. Modellrechnungen einer Beratungsfirma hätten belegt, dass der Einbezug kantonaler Standorte Belastungsspitzen reduzieren helfen könnte.
Lenkungswirkung über Antennenstandort-Mietpreis
Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe Mobilfunk mit Vertretern von Gesundheitsdepartement, Finanzdepartement sowie Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt empfahl zudem ein Preismodell, das Antennenstandort-Mieten stärker nach bewilligter Sendeleistung abstuft. Ein solches soll 2013 eingeführt werden.
Neu werden Liegenschaften des Kantons und der Einwohnergemeinde Basel als Antennenstandorte ausschliesslich durch Immobilien Basel-Stadt vergeben. Ausgenommen bleiben Liegenschaften mit Baurechten Dritter sowie die ausgegliederten Spitäler, die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) und die Industriellen Werke Basel (IWB).
Letztere könnten selbständig über die Vergabe ihrer Liegenschaften entscheiden, hiess es weiter. Mobilfunkanbieter hätten derweil weiterhin keinen Anspruch auf einen Standort. Und Vorrang behielten gegebenenfalls auch Photovoltaikanlagen.
Nachbarn haben nichts mehr zu Antennen zu sagen
Die neue Regelung bedeute, dass Immobilien Basel-Stadt Antennenstandorte nicht mehr „aufgrund von Gesundheitsbedenken von Mietern, Nutzerinnen oder Nachbarn sowie anderen Betroffenen ablehnen“ könne. Lokale Rücksichten würden dem Konzept-Ziel möglichst tiefer Sendeleistungen und dichter Netze entgegenwirken.
Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind im Bundesrecht festgelegt. Kantone und Gemeinden könnten in der Regel nur unter Berufung auf den Orts- und Stadtbildschutz auf die Antennenstandorte Einfluss nehmen, schreibt die Regierung. Zudem stehe ihnen frei, ihre Gebäude zur Verfügung zu stellen oder nicht.