Wer ohne Ausbildung beim Kanton Basel-Stadt arbeitet und ein Kind hat, kann künftig mit einem Mindestlohn von 4000 Franken rechnen. Das bedeutet für die tiefsten Kategorien 79 Franken im Monat mehr. Die Regierung hat dafür die Einreihungsverordnung angepasst.
Konkret geht es um Stellen, für die keine Ausbildungsvoraussetzung verlangt wird. Die tiefste entsprechende Lohnklasse 1 hat heute einen Volljob-Monatslohn von 3310 Franken zugut, plus 200 Franken Kinderzulage (ab 16 Jahren 250) pro Kind, plus 411 Franken Unterhaltszulage bei einem Kind. Das ergibt zusammen 3921 Franken.
Die Differenz gegenüber bisher summiert sich zu 2210 Franken pro Person im Jahr, wie beim Zentralen Personaldienst zu erfahren war. Diese Differenz nimmt wegen des Stufenanstiegs mit der Zeit ab. Der Vollstellen-Lohn wird indes bei 4000 Franken eingefroren, bis er mit dem Stufenanstieg auch regulär darüber steigt.
Aktuell profitieren allerdings nur zwei Personen von dieser Neuerung, welche die Regiernug am Dienstag mitteilte. Anstoss dazu hatte eine Motion des Grünen Bündnisses gegeben; die Regierung hat wegen der bescheidenen Anzahl Betroffener nicht das Lohngesetz revidiert, sondern die Frage auf Verordnungsebene gelöst.