Basel-Stadt: Hohe Beanstandungsquote beim Gefahrengut-Schwerverkehr

Die Kontrolle des Gefahrengut-Schwerverkehrs in den vergangenen sechs Monaten in Basel-Stadt hat eine hohe Beanstandungsquote ergeben. 42 Prozent der Fahrzeuge wiesen Mängel auf, wie einem am Freitag vorgelegten Bericht des Basler Kantonslabors zu entnehmen ist.

Die Kontrolle des Gefahrengut-Schwerverkehrs in den vergangenen sechs Monaten in Basel-Stadt hat eine hohe Beanstandungsquote ergeben. 42 Prozent der Fahrzeuge wiesen Mängel auf, wie einem am Freitag vorgelegten Bericht des Basler Kantonslabors zu entnehmen ist.

Das Kantonslabor führte die Kontrollen zusammen mit der Polizei durch. Von Dezember 2010 bis November 2011 wurden 77 Fahrzeuge überprüft. Bei 32 von ihnen wurden zwischen einem und drei Mängeln beanstandet. 57 Prozent betrug die Beanstandungsquote bei den Stückguttransporten, 29 Prozent bei Tankfahrzeugen.

Am meisten Beanstandungen – nämlich 13 – gabs bei der Fahrzeugkennzeichnung mit der orangefarbenen Tafel und dem Gefahrenzettel. In elf Fällen war die Ausrüstung im Fahrzeug – Feuerlöscher, Augenspülflüssigkeit und Ähnliches – mangelhaft. In zehn Fällen galt dies auch für die Begleitpapiere.

Acht Beanstandungen betrafen die ungenügende Sicherung der Ladung. Dies sei besonders bedenklich, da dies zu Schäden am Stückgut und zum Auslaufen gefährlicher Stoffe führen könne, heisst es im Bericht. Bei zwei Beanstandungen gings im Weiteren um Mängel bei der Kennzeichnung der Versandstücke.

Fahrzeuge mehrheitlich aus der Schweiz

47 der kontrollierten Fahrzeuge stammten im Übrigen aus der Schweiz, 15 kamen aus Deutschland, drei aus Holland, je zwei aus Frankreich, Tschechien und der Slowakei sowie je eines aus Portugal, Italien, Ungarn, Spanien, Rumänien und Grossbritannien.

Gegenüber den zwei letzten Jahren sei kein Verbesserungstrend zu erkennen, heisst es im Bericht weiter. Die Kontrollen würden daher weitergeführt; in Basel-Stadt als Eingangstor der Nord-Süd-Achse seien sie von grosser Bedeutung. Das Transportgewerbe sei zudem in der Pflicht, trotz Konkurrenzdrucks aktiver gegen Missstände bei der Ladungssicherung vorzugehen.

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