Basel-Stadt: Neuregelung der Pflege- und Spitalfinanzierung

In Basel-Stadt regeln Kanton und Gemeinden die Kostenaufteilung in der Pflege- und Spitalfinanzierung neu. Nötig geworden sind die Anpassungen wegen der Neuordnung der Pflegefinanzierung durch den Bund sowie wegen der Schliessung des Gemeindespitals Riehen.

In Basel-Stadt regeln Kanton und Gemeinden die Kostenaufteilung in der Pflege- und Spitalfinanzierung neu. Nötig geworden sind die Anpassungen wegen der Neuordnung der Pflegefinanzierung durch den Bund sowie wegen der Schliessung des Gemeindespitals Riehen.

Die Vereinbarungen müssen in Riehen und Bettingen noch vom Einwohnerrat respektive der Gemeindeversammlung genehmigt werden, wie aus Mitteilungen der Gemeinde Riehen und der Basler Regierung vom Freitag hervorgeht. Die Vertragsgrundlagen für die nächsten vier Jahre seien in längeren Verhandlungen festgelegt worden.

In der Pflegefinanzierung wird rückwirkend auf Anfang 2011 die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden festgelegt, die nicht durch Krankenversicherungen oder Versicherte gedeckt sind. Im Fall Riehens bedeutet dies für die Gemeinde Mehrkosten von 3,1 bis 3,4 Millionen Franken pro Jahr, wie es in ihrem Communiqué heisst.

Dementsprechend beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat ausser der Vertragsgenehmigung auch einen Nachkredit von 13,3 Millionen Franken für 2011 bis 2014. Andererseits leistet der Kanton in den nächsten Jahren für die Erneuerung von drei Riehener Pflegeheimen Bausubventionen in der Grössenordnung von 23 Millionen Franken.

Spitalschliessung ausgleichen

Eine Entlastung der Gemeinde, aber eine Mehrbelastung des Kantons hat zudem die Schliessung des Gemeindespitals Riehen von Ende 2009 zur Folge. So fallen seither bei der Gemeinde Subventionszahlungen ans Spital von jährlich 7,4 Millionen Franken weg. Der Kanton muss dagegen mehr Spitalfinanzierungsbeiträge an andere Spitäler zahlen.

Diese Zusatzgelder gehen namentlich ans Claraspital in Basel und – ab 2012 – an die Riehener Geriatrieabteilung der Adullam-Stiftung; die Höhe wird laut der Gemeinde auf gegen 6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Im Finanz- und Lastenausgleich von 2008 erachtet der Kanton die Verschiebung als „wesentlich“ im Sinn des Gesetzes.

Der Kanton und Riehen haben daher Anpassungen ausgehandelt, um den Ausgleich wieder ins Gleichgewicht zu bringen: Die Gemeinde soll demnach befristet auf 2012 bis 2015 Ausgleichszahlungen an den Kanton von jährlich 1,8 Millionen Franken zahlen. Auch dieser Vertrag braucht noch das Ja des Riehener Einwohnerrats.

Gesamtsystem neu kalibrieren

Die Pflegemehrkosten sowie die Kosten der Spitalschliessung für die Gemeinde seien in der Übergangsregelung berücksichtigt worden, hält die Regierung fest. Vereinbart wurde zudem, den gesamten Ausgleich schon per 2016 neu zu kalibrieren statt erst 2018. Nötig sei dies auch wegen der Verlängerung der Primarschule um zwei Jahre im Rahmen der Schulharmonisierung, die die Gemeinden mehr belastet.

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