Die Basler Regierung will die Kinder- und Jugendhilfe an neue Anforderungen der Gesellschaft anpassen. Sie unterbreitet deshalb dem Parlament ein Gesetzesentwurf, der alle Leistungen umfasst, aber keine neuen Ansprüche festlegt.
Das bisherige Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe stammt aus dem Jahre 1984. Nebst dem Schutz von Kindern und Jugendlichen werde im neuen Gesetz auch deren Förderung festgelegt, sagte Erziehungsdirektor Christoph Eymann am Freitag vor den Medien.
Im neuen Gesetz werden die Leistungen der Kinderhilfe in zwei Kategorien unterteilt: in die allgemein zugängliche Förderung und in die ergänzenden Hilfen. Zu den Angeboten für alle Kinder und Jugendliche gehören die familienergänzende Betreuung sowie Freizeitangebote, sagte Sandra Dettwiler, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote.
Die ergänzenden Hilfen betreffen pädagogische und therapeutische Leistungen, die Unterbringung in Pflegefamilien oder Entlastungsangebote für Eltern. Im weiteren wird betont, dass Jugendliche bis ins Alter von 25 Jahren bei Bedarf Hilfe erhalten können.
Der Gesetzesentwurf wird vom Parlament voraussichtlich einer Kommission zugewiesen. Laut Eymann wäre es wünschenswert, wenn das neue Gesetz auf Anfang 2015 in Kraft treten könnte.