Ob das Baselbieter Bruderholzspital auch in Zukunft eine erweiterte Grundversorgung anbieten muss, entscheiden am 21. Mai die Stimmberechtigten des Landkantons. Ein Initiativkomitee kämpft um den Erhalt des alten Spitals nahe der Stadt Basel.
Mit der Initiative «Ja zum Bruderholzspital» spricht sich das Komitee gegen einen Abbau des medizinischen Angebots auf dem Bruderholz und im Spital Laufen aus. Konkret wird eine Änderung des Spitalgesetzes verlangt, zur Sicherung der «Grundversorgung in Laufen und der erweiterten Grundversorgung an den Standorten Bruderholz und Liestal im stationären und ambulanten Bereich».
Die Initiative war Ende 2015 mit 4038 Unterschriften eingereicht worden. Lanciert worden war sie nachdem die Gesundheitsdirektoren der beiden Basel angekündigt hatten, eine gemeinsame Spitalgruppe zur prüfen. Anstelle des sanierungsbedürftigen Bruderholzspitals ist dabei eine Tagesklinik vorgesehen sowie eine «Walk-in Clinic» zur Behandlung von ambulanten Notfällen.
Schon heute nutzen gemäss Regierung drei Viertel der Bevölkerung im unteren Baselbiet andere Spitäler als das Bruderholzspital. Ein Ja würde die gemeinsame Spitalplanung einschränken, da sie für jeden Baselbieter Spitalstandort das Angebot im Gesetz zementierte. Die Umsetzung wäre zudem nur mit staatlichen Zuschüssen finanzierbar.
Laut Initiativkomitee müsste nach der Aufgabe der Grundversorgung im Bruderholzspital und in Laufen weit mehr als die Hälfte der Akutpatienten aus Baselland ausserkantonal hospitalisiert werden. Das bringe auch höhere Spitalkosten, da die Grundtaxen im Universitätsspital Basel «wesentlich» höher seien als im Bruderholzspital. – Der Abstimmungskampf wird auch als Zahlenschlacht geführt.
Lehrer mit Universitäts-Abschluss
An die Urne kommt zudem die Initiative «Ja zu fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen». Angeregt von Kritik aus Schulkreisen richtet sich diese gegen eine Lehrerausbildung nur an der Pädagogischen Hochschule (PH) ohne Uni-Studium.
Konkret verlangt wird, dass an Baselbieter Sekundarschulen Lehrpersonen nur noch unbefristet angestellt werden können, wenn sie ein Studium an einer Universität oder an der ETH absolviert haben. Erst nach dem Studium soll eine pädagogische Ausbildung an einer PH oder einem Lehrerseminar erfolgen. Die stärkere Gewichtung der Fachausbildung soll die Unterrichtsqualität steigern.
Gemäss Regierung würde eine Annahme der Initiative die Rekrutierung erschweren und den Lehrkräftemangel im Kanton verschärfen. Zudem gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Ausbildungsweg über die Universität zu besseren Lernergebnissen der Schülerinnen und Schüler führe. Der Landrat lehnte die Initiative ebenfalls ab.
Amtszeitbeschränkung soll fallen
Entschieden wird im Weiteren über die Abschaffung der Amtszeitbeschränkung im Landrat. Eine solche ist seit 1972 in der Kantonsverfassung verankert, und 1984 sprach sich das Stimmvolk für die Beibehaltung aus. 1989 wurde die Beschränkung von zwölf auf sechzehn Jahre gelockert. Eine angebrochene Amtsperiode zählt dabei als ganze.
Nun soll die «Amtszeitguillotine» für Landrätinnen und Landräte aufgehoben werden. Anstoss war eine parlamentarische Initiative aus SVP-Kreisen. Befürworter der Verfassungsänderung argumentieren, eine gewisse Kontinuität im Parlament sei nötig; Gegner halten dagegen, eine gewisse Rotation im Landrat tue gut.
Bei den nächsten Wahlen im Jahr 2019 würde die «Amtszeitguillotine» nach derzeitigem Stand 16 Parlamentsangehörige treffen. Im letzten Vierteljahrhundert mussten im Durchschnitt rund fünf Ratsmitglieder pro Wahl abtreten. Der Landrat hatte der Änderung der Verfassung mit 47 gegen 39 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Mehr Aufgaben für Gemeinden
Mit einer Verfassungsänderung soll im Baselbiet ferner die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden präzisiert werden: Aufgaben sollen gemäss Subsidiaritätsprinzip vorrangig den 86 Gemeinden zugetragen werden, was die Gemeindeautonomie stärken soll.
Im Gegenzug sollen die Gemeinden zu einer verstärkten Zusammenarbeit verpflichtet werden, um Aufgaben wirksam zu erfüllen. Der Landrat hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen.
Ein neues Gemeinderegionengesetz, das die Zusammenarbeit hätte konkretisieren sollen, hatte das Kantonsparlament indes verworfen. Umstritten war dabei die vorgesehene Neueinführung von sechs Gemeinderegionen. Kritisiert wurde unter anderem, dass Strukturen festgelegt würden, bevor delegierten Aufgaben klar sind.