Die Baselbieter Regierung passt die CO2-Richtwerte für das Bonus/Malus-System bei neu immatrikulierten Personenwagen per 1. Januar 2018 an. Damit will sie die ökologische Lenkungswirkung der Steuer sowie Steuereinnahmen erhalten.
Ohne Anpassungen der CO2-Richtwerten würden Personenwagen, die nach heutigen Massstäben nicht mehr ökologisch sind, auch künftig eine Ermässigung bei den Motorfahrzeugsteuern erhalten, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Dagegen würden Autos mit vergleichsweise hohen Ausstosswerten nicht mit Steuerzuschlägen belegt.
Über die Hälfte der neu immatrikulierten Personenwagen würden ohne Anpassung im nächsten Jahr einen Bonus erhalten, während noch rund ein Viertel mit einem Zuschlag belegt würden. Dies würde gemäss Finanzdirektion zu weniger Steuereinnahmen im tiefen einstelligen Millionenbereich führen. Insgesamt betragen die Einnahmen der Motorfahrzeugsteuern im Baselbiet jährlich rund 90 Millionen Franken.
Mit der von der Regierung nun beschlossenen Verordnungsänderung erhalten ab 1. Januar 2018 neu immatrikulierte Personenwagen nur noch dann einen Bonus, wenn sie CO2-Emissionswerte von weniger als 105 Gramm pro Kilometer aufweisen. Bislang lag die Grenze bei 120 Gramm pro Kilometer. Entrichtet wird der Bonus weiterhin für maximal vier Jahre. Er beträgt je nach Emissionswert 150 oder 300 Franken.
Der dauerhafte Steuerzuschlag wird ab kommendem Jahr für neu immatrikulierte Personenwagen erhoben, die einen CO2-Ausstoss pro Kilometer von 130 Gramm und mehr aufweisen. Derzeit wird der Malus ab 140 Gramm pro Kilometer fällig. Der Zuschlag beträgt weiterhin je nach Emissionswerten 75, 150 oder 300 Franken.
Die Motorfahrzeugsteuer errechnet sich im Kanton Basel-Landschaft aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Das Bonus/Malus-System gibt es seit Anfang 2014. Bereits immatrikulierte Fahrzeuge sind von den Änderungen nicht betroffen.