Im Kanton Basel-Landschaft soll im Rahmen der Sparmassnahmen die Obergrenze der Gebühren für Baugesuche angehoben werden. Die Regierung hat dem Landrat am Mittwoch eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vorgelegt.
Die Obergrenze der maximalen Baugesuchsgebühren soll dabei auf 150’000 Franken erhöht werden, wie die Regierung mitteilte. Dies sind 50’000 Franken mehr als bisher.
Die Regierung erwartet dadurch Mehreinnahmen von 50’000 bis 100’000 Franken pro Jahr. Dies seien indes stark von der künftigen Baukonjunktur abhängig. Auswirkungen hätte die höhere Obergrenze auf jährlich bis zu acht Baugesuche, heisst es in der Landratsvorlage.
Die Erhöhung der Gebühren für Baugesuche ist eine der von der Baselbieter Regierung im Sommer 2015 angekündigten Spar- und Optimierungsmassnahmen. Damit soll der Staatshaushalt bis 2019 um insgesamt rund 190 Millionen Franken entlastet werden.
Verzicht auf Gebühr gegenüber Bund
Auf eine in den Sparmassnahmen vorgesehene Verrechnung des kantonalen Aufwands für Vernehmlassungen des Bundes in Plangenehmigungsverfahren verzichtet die Regierung indes. Diese Aufwandgebühr hätte bei den Bundesbehörden erhoben werden sollen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die Einführung einer solchen Gebührenpflicht nicht opportun sei.
Plangenehmigungsverfahren des Bundes seien abschliessend bundesrechtlich geregelt. Dabei seien keine Gebühren für die Abgabe von Vernehmlassungen vorgesehen, heisst es in der Landratsvorlage. Ausserdem hätte der Bund in der Folge seinerseits Gebühren vom Kanton verlangen können. Die vorgesehene Einsparung von 20’000 Franken will die Regierung anderweitig umsetzen.