In der Auseinandersetzung um ihren Bed&Breakfast-Betrieb in Lausen hat die frühere Baselbieter Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) eine weitere Niederlage einstecken müssen. Die Baurekurskommission des Kantons Baselland hat ihre Beschwerde gegen einen Entscheid der Kommission abgewiesen.
Ihr Entscheid könne innerhalb von zehn Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden, teilte die Baurekurskommission am Donnerstag mit. Bevor das Gremium die Beschwerde des Ehepaars Gaugler abwies, hatte es in der in einer Gewerbezone von Lausen stehenden Liegenschaft am 3. März einen Augenschein vorgenommen.
Daniela Gaugler hatte den Entscheid des Bauinspektorats im Oktober weitergezogen. Sie stellte sich damals auf den Standpunkt, dass ein Bed&Breakfast-Betrieb in einer Gewerbezone im Kanton Baselland nichts Aussergewöhnliches sei. Es stelle sich lediglich die Frage, wie lange Gast in einer Unterkunft verweilen dürfe.
Daniela Gaugler und ihr Ehemann waren im vergangenen Herbst wegen möglicher Verletzung von Zonenvorschriften in ihrer Wohngemeinde Lausen ins Schussfeld der Kritik geraten. Am 17. Oktober erklärte die damalige Landratspräsidentin ihren Rücktritt. Die 1962 geborene Politikerin war 2005 ins Baselbieter Kantonsparlament gewählt worden.