Baselbieter Gemeinden dürfen keine Zonen-Mehrwertabgabe einführen

Gemeinden im Kanton Baselland dürfen keine Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen einführen: Die Regierung hat einer entsprechenden Änderung des Zonenreglements von Münchenstein die Genehmigung verweigert.

Gemeinden im Kanton Baselland dürfen keine Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen einführen: Die Regierung hat einer entsprechenden Änderung des Zonenreglements von Münchenstein die Genehmigung verweigert.

Die Gemeindeversammlung von Münchenstein hat die Einführung der Mehrwertabgabe am 18. September 2013 beschlossen. Dazu hätten Baselbieter Gemeinden keine Kompetenz, hält nun jedoch die Regierung in einer Mitteilung vom Dienstag fest.

So sei der Landrat 1997 auf ein Abgabegesetz nicht eingetreten. Das im letzten Mai in Kraft getretene Raumplanungsgesetz des Bundes weise zudem die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich den Kantonen zu. Und die von Münchenstein beschlossene Abgabe entspreche auch inhaltlich nicht den Bundesrechtsvorgaben.

Eine Mehrwertabgabe wird indes kommen: Das neue Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass die Kantone bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des entstehenden Mehrwerts abschöpfen müssen. Bisher bestehen laut Bund unterschiedlich geregelte Mehrwertabgaben in Basel-Stadt, Neuenburg, Genf und Thurgau.

Im Baselbiet wolle die Regierung noch im laufenden Jahr den Entwurf für ein Mehrwertabgabegesetz in die Vernehmlassung schicken, heisst es dazu in der Mitteilung. In Münchenstein hatten sich laut Medienberichten mehrere Einsprecher gegen die Mehrwertabgabe gewehrt; zu den Betroffenen habe auch das «Läckerli-Huus» gehört.

Nächster Artikel