Baselbieter Gemeinden erhalten für 6. Primarschuljahr 35 Millionen

Wegen der Einführung der 6. Primarschulklasse beantragt der Baselbieter Regierungsrat dem Landrat, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu ändern. Demnach soll der Kanton zur Kompensation von Aufgabenverschiebungen den Einwohnergemeinden jährlich 34,9 Mio. Fr. überweisen.

Wegen der Einführung der 6. Primarschulklasse beantragt der Baselbieter Regierungsrat dem Landrat, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu ändern. Demnach soll der Kanton zur Kompensation von Aufgabenverschiebungen den Einwohnergemeinden jährlich 34,9 Mio. Fr. überweisen.

Durch die im Rahmen der Bildungsharmonisierung geplanten Einführung und Übernahme des 6. Primarschuljahres – bisher waren es fünf – entsteht den Baselbieter Gemeinden ab dem Schuljahr 2015/16 ein Mehraufwand. Laut der am Freitag veröffentlichen Vorlage an den Landrat wurden deshalb die Vollkosten dieses Schuljahres in mehreren Schritten ermittelt.

Demnach wurde ein Ausgleichsbetrag von knapp 35 Millionen Franken festgestellt. Dieser soll gemäss einem Verteilschlüssel – Einwohnerzahl, Schülerzahl – an die Gemeinden vergeben werden.

Im Schuljahr 2015/16 beginnt die Neuerung, weshalb die Gemeinden für dieses Jahr nur 14,5 Millionen Franken erhalten. Für den Kanton fällt im Gegenzug das bisherige 1. Sekundarschuljahr weg. Damit spart er rund 41,3 Millionen Franken. Die Übertragung des 6. Primarschuljahres an die Gemeinden ergibt somit für den Kanton netto eine Kostenentlastung von 6,4 Millionen.

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