Baselbieter Gemeinden müssen für Alterspflege mehr bezahlen

Für die Betreuung ihrer Betagten müssen die Gemeinden des Kantons Baselland nächstes Jahr rund 16 Millionen Franken mehr aufwenden: Die Baselbieter Regierung erhöht per 1. Januar 2016 die Normkosten für die ambulante und stationäre Alterspflege, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die Baselbieter Gemeinden müssen mehr Geld aufbringen, um die Kosten von privaten Spitex-Organisationen zu decken.

(Bild: KEYSTONE/Martin Ruetschi)

Für die Betreuung ihrer Betagten müssen die Gemeinden des Kantons Baselland nächstes Jahr rund 16 Millionen Franken mehr aufwenden: Die Baselbieter Regierung erhöht per 1. Januar 2016 die Normkosten für die ambulante und stationäre Alterspflege, wie sie am Dienstag mitteilte.

Eine Mehrbelastung von rund 14 Millionen Franken ergibt sich für die Gemeinden durch eine Erhöhung der Normkosten für die stationäre Alterspflege. Die Regierung erhöht den Pflegenorm-Stundenansatz von 61,11 auf 68,25 Franken.

Mehr Geld aufbringen müssen Gemeinden ab dem kommenden Jahr zudem für die ambulante Pflege. Die Mehrbelastung beläuft sich auf rund 530 bis 610 Franken pro 1000 Einwohner. Damit werden Kosten von privaten Spitex-Organisationen gedeckt. Gemeinnützige Spitex-Organisationen sind bereits heute von den Gemeinden finanziell unterstützt.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) hat zudem ein neues Tarifmodell entwickelt, das Abrechnungsprobleme beheben und den Gemeinden verlässlichere Budgetplanung für die ambulante Pflege ermöglichen soll. Trotz der höheren Tarife befinden sich laut VGD die Kosten für die Spitex-Pflege in Baselland im Vergleich zu den anderen Kantonen der Deutschschweiz im unteren Durchschnittsbereich.

Mit der Pflegefinanzierung, die per 2011 eingeführt wurde, verteilen sich die Kosten für die ambulante und stationäre Alterspflege auf die Krankenversicherer, Patienten beziehungsweise Heimbewohner sowie die öffentliche Hand. Im Kanton Baselland wird die Restfinanzierung durch die Wohngemeinden geleistet. Die Normkosten werden periodisch vom Regierungsrat festgelegt.

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