Baselbieter Gemeinden wollen über Kinderbetreuung selber entscheiden

Die Baselbieter Gemeinden wollen die familienergänzende Kinderbetreuung in den Gemeindegesetzen festschreiben. Es brauche keine neuen Gesetze auf kantonaler Ebene, beschlossen die Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen an der Tagsatzung vom Samstag in Muttenz.

Die Baselbieter Gemeinden wollen die familienergänzende Kinderbetreuung in den Gemeindegesetzen festschreiben. Es brauche keine neuen Gesetze auf kantonaler Ebene, beschlossen die Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen an der Tagsatzung vom Samstag in Muttenz.

Die Drittbetreuung von Kindern sei eine Aufgabe der Gemeinden, die diese je nach Bedarf umsetzen wollen, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Die Gemeindevorsteher schlagen vor, das Bildungsgesetz um die Bestimmung zu ergänzen, dass die Gemeinden periodisch eine Bedarfsabklärung für die familienergänzende Kinderbetreuung durchführen.

Mehr Kompetenzen gefordert

Inhaltliche Vorgaben des Kantons würden klar abgelehnt, weil der Bedarf und die Möglichkeiten in den 86 Gemeinden sehr unterschiedlich seien, wird begründet. Mehr Kompetenzen verlangen die Gemeinden für den Kindergarten und die Primarschulen. Sie wollen die volle Organisationsautonomie; die Schulleitungen sollen gestärkt und die Schulräte abgeschafft werden.

Bei der Raumplanung fordern die Gemeinden für die Kernzonen verbindliche Kompetenzenregelungen zwischen Kanton und Gemeinden. Die Regelungen müssten sich an der Schutzwürdigkeit der Bauten orientieren und zwischen reversiblen und irreversiblen Massnahmen unterscheiden.

Die Gemeinden bekräftigten zudem, sich in sogenannte funktionale Räume zusammenzuschliessen. Mittelfristig wollen sie regionale Richtpläne erstellen, heisst es weiter.

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