Gemeinderäte dürfen im Baselbiet dem Entscheidungsgremium der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angehören. Der Landrat hat sich am Donnerstag mit 82 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die entsprechende Gesetzesanpassung ausgesprochen.
Der Konflikt entstand, weil KESB-Mitarbeitenden rechtlich als Gemeindeangestellte anzusehen sind und Mitglieder des Gemeinderates keine Gemeindeangestellte sein dürfen. Seit Sommer 2015 erteilte die Regierung entsprechenden Personen Ausnahmebewilligungen, wo dies möglich ist. Die Anpassung wurde von allen Fraktionen begrüsst.
Neu geregelt wird mit der Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches im Weiteren die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen. Diese werden neu zentral beim Erbschaftsamt und nicht bei der KESB hinterlegt werden. Damit werde eine feuer- und einbruchssichere Aufbewahrung sichergestellt, hiess es.
Mit Vorsorgeaufträgen kann eine urteilsfähige Person bestimmen, wer die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann, wenn sie nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird.