Baselbieter Gemeinderäte sollen in KESB Einsitz nehmen dürfen

Gemeinderäte sollen im Baselbiet weiterhin dem Entscheidungsgremium der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angehören dürfen. Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für eine entsprechende Gesetzesanpassung ausgesprochen.

Gemeinderäte sollen im Baselbiet weiterhin dem Entscheidungsgremium der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angehören dürfen. Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für eine entsprechende Gesetzesanpassung ausgesprochen.

Der Konflikt entstand, weil KESB-Mitarbeitenden rechtlich als Gemeindeangestellte anzusehen sind und Mitglieder des Gemeinderates keine Gemeindeangestellte sein dürfen. Seit Sommer 2015 erteilt die Regierung entsprechenden Personen Ausnahmebewilligungen, wo dies möglich ist. Die Anpassung wurde von allen Fraktionen begrüsst.

Neu geregelt werden soll mit der Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches im Weiteren die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen. Diese sollen neu zentral beim Erbschaftsamt und nicht bei der KESB hinterlegt werden. Damit werde eine feuer- und einbruchssichere Aufbewahrung sichergestellt.

Mit Vorsorgeaufträgen kann eine urteilsfähige Person bestimmen, wer die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann, wenn sie nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird.

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