Der Vernehmlassungsentwurf für ein Baselbieter Mehrwertabgabegesetz kommt beim Gemeindeverband schlecht an: Viele Ausnahmen liessen Private profitieren, während Gemeinden ihre Raumplanungskosten via Steuern von allen beschaffen müssten.
Die Baselbieter Regierung schlägt mit einem Abgabesatz von 20 Prozent nur das bundesrechtliche Minimum vor und will Eigentümer deren Planungskosten abziehen lassen. Bei Auf- und Umnutzungen sollen zudem Mehrwerte erst abgeschöpft werden, wenn die zusätzliche Nutzung mindestens die Hälfte der vorherigen ausmacht.
Für den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ist der Gesetzesentwurf so «nicht akzeptierbar», wie der VBLG am Donnerstag mitteilte. Die Baselbieter Stimmberechtigten hätten 2013 eine flächendeckende Planungsmehrwertabgabe eingefordert, doch die Kantonsregierung wolle nun «erhebliche Mehrwerte» ausklammern.
Gegen Profite zulasten der Steuerzahler
Verdichtungen, die Mehrwert generieren, brächten den Gemeinden zusätzliche Aufgaben, mahnt der VBLG. Dies aus allgemeinen Steuermittel zu decken, weil Private profitieren sollen, «könne nicht ernsthaft angestrebt werden» – die Regierung habe diesen Effekt wohl «übersehen».
Die Kosten des Mehrwert schaffenden gesamten Nutzungsplanverfahrens müssten die Gemeinden tragen, nicht der Kanton. Sie müssten auch Erschliessungen, Grünanlagen etcetera bezahlen, die mit solchen Projekten nötig würden. Dafür sei ein Satz von 40 Prozent angemessen – nebenan in Basel-Stadt sei einer von 50 Prozent bestens etabliert.
Gemeinden hätten bei konkreten Projekten – im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen über Infrastrukturbeiträge – immer wieder festgestellt, dass ein Abgabesatz von 40 Prozent «bei den Investoren auch auf volle Akzeptanz» stosse. Diesen Sachverhalt hätten sie der Baudirektion auch «mehrmals mitgeteilt».
Bundesfrist läuft 2019 ab
Zur Entlastung von kleinen Bauvorhaben privater, nicht institutioneller Bauherrschaften schlägt der Verband die Einführung eines fixen Freibetrages von 20’000 Franken vor, der von der Abgabe abgezogen werden könnte. In Basel-Stadt und der Waadt gebe es solches; die entsprechende Limite liege dort bei 10’000 Franken.
Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit zwei Jahren ist nun ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis in drei Jahren umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht.
Der Landrat hatte noch 1997 eine kantonale Gesetzesvorlage abgelehnt. Die Gemeinde Münchenstein BL hatte bei einer grösseren Umzonung nicht mehr auf den Kanton warten mögen und 2013 eine kommunale Mehrwertabgabe eingeführt. Regierung und Kantonsgericht Kanton hatten sie zurückgepfiffen. Die Gemeinde zog vors Bundesgericht.