Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) will von einer Abgabe des Jagd- und Fischereiregals an den Kanton nichts wissen. Es handle sich um alte, traditionelle Hoheitsrechte, die die Gemeinden nicht wegen pekuniärer Überlegungen aufzugeben bereit seien.
Mit seiner Stellungnahme reagiert der VBLG auf einen Entwurf für eine Änderung des Jagdgesetzes und des Fischereigesetzes sowie eine damit verbundene Verfassungsänderung, die die Regierung in die Vernehmlassung gegeben hat. Diese seien für die Gemeinden nicht akzeptierbar, teilte der Verband am Montag mit.
Die Regierung hatte die Änderungen vorgeschlagen, da der Kanton in beiden Bereichen zwar Aufgaben wahrnimmt, die Gemeinden aber die Zinsen kassieren. Der VBLG sieht in den Massnahmen indes eine Lastenabschiebung an die Gemeinden. Diese hätten insgesamt keine Einsparungen zur Folge, sondern mit grosser Wahrscheinlichkeit zusätzliche Kosten zur Folge, heisst es in der Mitteilung.
Ausserdem würden die unter dem Titel des Sparpakets für den Staatshaushalt gemachten Vorschläge die bisherigen Grundsätze der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden klar ignorieren. Die Konzentration weiterer Kompetenzen beim Kanton liefe zudem den Bestrebungen von Regierung und Gemeinden zuwider, im Rahmen einer Regionenbildung die Gemeinden zu stärken.