Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ist mit der von der Regierung im Mai vorgeschlagenen Teilrevision des Steuergesetzes nicht zufrieden. Er fordert die Regierung auf, eine Totalrevision mit einer wesentlich stärkeren Vereinfachung zu prüfen.
Die Vorlage gehe ihm zu wenig weit, teilte der VBLG am Montag mit: Nicht zufrieden sei er mit dem, was die Regierung als Vereinfachung vorschlage. Mit der vor bald drei Jahren erfolgten Ergänzung der Kantonsverfassung für ein einfaches, leicht verständliches und nachvollziehbares Steuergesetz habe er weitergehende Erwartungen verbunden.
Eine spürbare Vereinfachung des immer komplizierter werdenden Steuersystems werde nicht erreicht, wenn die Praxis der vergangenen Jahre mit kleineren und grösseren Gesetzesänderungen fortgeführt werde. Vielmehr müsse die Steuergesetzgebung «grundsätzlich revidiert und massiv vereinfacht werden».
Der mit der Teilrevision beantragten Anpassung der Eigenmietwerte stimmt der VBLG derweil zu. Er begrüsst zudem, dass die Regierung nun auf den von Volk abgelehnten Selbstbehalt bei Krankheits- und Unfallkosten verzichtet. Bei der Reduktion der Unterhaltspauschale bei Liegenschaften bittet er indes um Prüfung einer kostenneutralen Umsetzung, da dies sonst eine versteckte Steuererhöhung wäre.