Baselbieter Gerichtsvize führt keine Verhandlungen mehr

Der umstrittene nebenamtliche Baselbieter Strafgerichtsvizepräsident André Brunner wird künftig keine Gerichtsverhandlungen mehr leiten. Er verzichtet mit sofortiger Wirkung auf den Vorsitz.

Der umstrittene nebenamtliche Baselbieter Strafgerichtsvizepräsident André Brunner wird künftig keine Gerichtsverhandlungen mehr leiten. Er verzichtet mit sofortiger Wirkung auf den Vorsitz.

Brunner bleibe jedoch Strafgerichtsvizepräsident, teilte die Geschäftsleitung der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft am Dienstag mit. Der Jurist, der hauptamtlich eine Anwaltspraxis in Sissach führt, war in die Schlagzeilen geraten, weil er letzte Woche bei einer Urteilsverkündigung einen Journalisten der «Basler Zeitung» vom Gerichtsweibel aus dem Saal hatte führen lassen, weil er sich laut «BaZ» in dessen Anwesenheit nicht konzentrieren könne.

Brunner habe sich von sich aus entschieden, künftig auf den Vorsitz bei Verhandlungen des Strafgerichts zu verzichten, sagte Christine Baltzer, Präsidentin des Kantonsgerichts und der Geschäftsleitung der Gerichte auf Anfrage. Die Geschäftsleitung habe mit Brunner ein Gespräch geführt und dieser Lösung zugestimmt.

Brunner selbst hielt gegenüber der sda fest, dass er schon seit mehreren Monaten grundsätzlich keine Verhandlungen mehr führe, dies weil er unter Druck eines früheren Beschuldigten und eines «BaZ»-Journalisten gestanden sei. Den Fall Anfang Juni habe er übernommen, weil ein Gerichtspräsident krankheitshalber ausgefallen sei.

Dass Brunner für die Verhandlungsführung nicht mehr zur Verfügung steht, sollte nach Angaben Baltzers keine organisatorischen Probleme verursachen. Neben ihm gebe es noch fünf weitere Vizepräsidien und notfalls könne auch jeder Richter oder jede Richterin den Vorsitz übernehmen. In der Regel würden die Verhandlungen am Strafgericht aber ohnehin von den hauptamtlichen Präsidenten geführt.

André Brunner ist seit 2009 Vizepräsident am Strafgericht. Nominiert hatten ihn damals die Grünen. Der Landrat wählte ihn in einer Kampfwahl mit 41 Stimmen. Er übertraf damit das notwendige absolute Mehr um eine Stimme. Bevor er Vizepräsident wurde, war Brunner neun Jahre Richter am Strafgericht gewesen.

Ob er für eine weitere Amtsperiode als Vizepräsident des Strafgerichts kandidieren will, liess er am Dienstag offen. Einen definitiven Entscheid habe er noch nicht gefällt. Es gebe jedoch durchaus gute Gründe, nicht mehr anzutreten, sagte Brunner. Die laufende Amtsperiode dauert bis März 2018. Die Wahl erfolgt im kommenden Herbst.

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