Baselbieter Gesetz in Revision – Gemeindebeiträge rückforderbar

Gemeindebeiträge an Altersheimkosten sollen im Baselbiet ganz zurückgefordert werden können, wenn die Mittel der Pensionäre etwa wegen einer Schenkung nicht reichen. Eine Gesetzes-Teilrevision dazu hat die Regierung am Dienstag zuhanden des Landrats verabschiedet.

Gemeindebeiträge an Altersheimkosten sollen im Baselbiet ganz zurückgefordert werden können, wenn die Mittel der Pensionäre etwa wegen einer Schenkung nicht reichen. Eine Gesetzes-Teilrevision dazu hat die Regierung am Dienstag zuhanden des Landrats verabschiedet.

Das kantonale Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter war per 2006 in Kraft getreten und per 2008 bereits einmal teilrevidiert worden. Diesmal soll nun eine Grundlage geschaffen werden für die Ausrichtung und spätere Rückforderung von Beiträgen der Gemeinden an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

Solche Beiträge können gemäss einer Mitteilung notwendig sein, wenn Pensionäre die Heimkosten auch mit Ergänzungsleistungen (EL) nicht bezahlen können. Ursache für eine solche Unterdeckung könne etwa eine frühere Schenkung sein oder dass nicht kurzfristig flüssiges Vermögen bei der Berechnung der EL einbezogen wird.

Eine Neuregelung ist laut Regierung nötig, um die rechtsgleiche Behandlung der Bezügerinnnen und Bezüger von Gemeindebeiträgen sicherzustellen. Neu sollen die Gemeinden sämtliche Beiträge an die Heimkosten gegebebenfalls zurückfordern können. Für den Kanton habe die Revision keine finanziellen Konsequenzen.

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