Externe Beratungshonorare erhitzen wieder die Gemüter im Baselbiet: Die landrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat am Mittwoch einen Bericht publiziert, der bei 60 Prozent der Kreditoren Mängel feststellt. Die Regierung reagierte umgehend mit einer Replik.
Im Auftrag der GPK hat die Finanzkontrolle Beratungshonorare von 2011 bis 2013 stichprobenweise untersucht. Insgesamt wurden dabei 653 Belege von 61 Kreditoren geprüft. Insgesamt machte die Finanzkontrolle 64 Feststellungen im Sinne von Mängeln samt Empfehlungen. Ihr Bericht ist vertraulich; die GPK zitiert daher selektiv.
Wegen begrifflicher Unschärfen sei die jährliche Summe der eingekauften Beratungsleistungen nicht ermittelbar, moniert die GPK. Die Grössenordnung liege bei insgesamt 50 bis 60 Millionen Franken im Jahr, wozu geschätzte 14 Millionen der in dieser Untersuchung ausgeklammerten Bau- und Umweltschutzdirektion zu addieren wären.
Finanzdirektion grösste Auftraggeberin
Auf die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) entfallen laut GPK rund 45 Prozent der Beratungshonorare, 16 Prozent auf die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 13 Prozent auf die Sicherheitsdirektion (SID), 10 Prozent auf die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 11 Prozent auf Gerichte und 5 Prozent auf andere.
Bei einer so grossen Stichprobe und so vielen Mängeln liege «ein erhebliches Problem» vor, bilanziert die GPK. Teils würden etwa Beratungsaufträge und Aufträge an Dritte vermischt und auf unterschiedliche Konten verbucht. Manche Buchungen seien nicht nachvollziehbar und unsorgfältig.
Teils sei auch entgegen beschaffungsrechtlichen Vorgaben auf Ausschreibungen oder Einladungsverfahren verzichtet worden, zum Beispiel mittels tranchierten Aufträgen oder wegen Dringlichkeit. Überdies hätten «häufig» klare Zielvorgaben gefehlt, was auf Führungsdefizite hinweise. Folge waren nutzlose Ausgaben.
Exekutive protestiert – und will korrigieren
Die Regierung hält in einer Medienmitteilung fest, Beschaffungsentscheide würden sehr wohl «zweckmässig und verantwortungsbewusst» gefällt. Die GPK-Kritik sei teils zu pauschal und so nicht belegt. Im Einzelfall könnten Fehler geschehen; tatsächliche Mängel wolle die Regierung auch korrigieren.
Dass die GPK vor der Publikation ihres Berichts nicht mit ihr das Gespräch gesucht habe, nennt die Regierung eine Abweichung von zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Manche Aussagen würden «das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Regierung beziehungsweise Verwaltung unnötig belasten».