Die Richterinnen und Richter am Kantonsgericht Baselland nehmen ihre Aufgabe weiterhin im Nebenamt wahr: Der Landrat hat sich am Donnerstag einstimmig gegen eine Systemänderung ausgesprochen.
Die Frage aufgeworfen hatte 2010 ein Postulat der Personalkommission des Rats. Hintergrund war die zunehmende zeitliche Beanspruchung der nebenamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichts. Zudem haben ähnlich grosse oder grössere Kantone an ihren zweitinstanzlichen Gerichten mehrheitlich Voll- oder Teilzeitrichter.
Die Regierung setzte eine Arbeitsgruppe aus Gerichten und Verwaltung ein, die verschiedene Varianten untersuchte. Kantonsgericht und Regierung kamen in der Folge aber zum Schluss, dass der Wechsel vom Neben- zum Teil- oder Vollamt zu keinen Vorteilen führt.
Das Kantonsgericht sieht die Vorteile des bisherigen Systems vor allem in der öffentlichen Urteilsberatung, wie die Personalkommission des Landrats in ihrem Bericht festhielt. In den meisten anderen Kantonen und am Bundesgericht kenne man dagegen fast nur das Zirkulationssystem.
Dabei gibt ein Richter einen Urteilsentwurf bei den anderen Richtern in Zirkulation. Dieser Richter erhalte aber so einen grossen Einfluss: Faktisch handle es sich meist um Einzelrichterentscheide statt – wie in Baselland – um Entscheide eines Spruchkörpers.
Dem schloss sich auch der Landrat an. Das Postulat seiner Personalkommission wurde, wie von ihr selbst beantragt, als erfüllt abgeschrieben.