Baselbieter Landrat beschliesst EL-Obergrenze in Pflegeheimen

Der Kanton Basel-Landschaft führt eine fixe Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) in Alters- und Pflegeheimen ein. Der Landrat beschloss am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung.

Der Kanton Basel-Landschaft führt eine fixe Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) in Alters- und Pflegeheimen ein. Der Landrat beschloss am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung.

Eine Obergrenze hätte die Baselbieter Regierung bereits jetzt festlegen können. Mit der Gesetzesänderung, die der Landrat mit 72 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltungen verabschiedet hat, wird das Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV dahingehend geändert, dass die Regierung zwingend einen Obergrenze festlegen muss.

Mit einer pauschalen EL-Limite pro Tag und Person im Pflegeheim will die Regierung Kosten in den Alters- und Pflegeheimen dämpfen. EL bis zur Obergrenze sollen wie bisher die 86 Gemeinden solidarisch nach Einwohnerzahl finanzieren.

Mehrkosten soll jeweils jene Gemeinde tragen, in der die Betreffenden vor Heimeintritt niedergelassen waren – sie hat auch die Verantwortung für den jeweiligen Fall. Damit soll der Druck auf die Gemeinden steigen, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken. Gemeinden können Zusatzbeiträge begrenzen und diese als rückzahlbar erklären.

Die EL-Obergrenze – die alle anderen Kantone bereits haben – gilt für die Betreuungs- und Unterbringungskosten, nicht aber für die Pflegekosten. Konkret festgelegt wird die Obergrenze von der Regierung.

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