Baselbieter Landrat beschliesst neue Steuerung der Kantonsfinanzen

Im Baselbiet sollen die Kantonsfinanzen künftig mittelfristig im Lot sein müssen. Der Landrat hat am Donnerstag nach mehrstündiger Debatte dazu die Umsetzung des Programms zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) beschlossen. Eine umstrittene Regelung zu Steueränderungen strich er.

Im Baselbiet sollen die Kantonsfinanzen künftig mittelfristig im Lot sein müssen. Der Landrat hat am Donnerstag nach mehrstündiger Debatte dazu die Umsetzung des Programms zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) beschlossen. Eine umstrittene Regelung zu Steueränderungen strich er.

Der Schlussentscheid zur StäfiS-Vorlage fiel im Landrat mit 55 zu 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Gegen die Vorlage stimmte die SP-Fraktion. Mehrere Parlamentarier der Fraktion Grüne/EVP sowie eine CVP-Landrätin enthielten sich der Stimme.

Das letzte Wort zu StäfiS hat indes das Volk. Dies sowohl zu der vom Landrat beschlossenen Verfassungsänderung wie auch zur verabschiedeten Totalrevision des Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz (FGH), welche der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt wurde.

Mit StäfiS will die Regierung die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Kernpunkte sind der Ersatz der derzeitigen Defizit- durch eine Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans (AFP), der sich über vier Jahre erstreckt. Die Direktionen sollen so mehr Planungssicherheit erhalten.

Landrat streicht Steuern-Hürde

Nach einer längeren Diskussion und verschiedenen Vorschlägen strich der Landrat in zweiter Lesung am Donnerstag eine umstrittene Hürde zu Änderungen am kantonalen Einkommenssteuerfuss. Die Vorlage hatte vorgesehen, dass solche Änderungen vom Landrat nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können.

Dies sei «undemokratisch» hiess es von Linksgrün im Landrat. Die bürgerlichen Parteien hielten dagegen, dass diese Massnahme nur zum Tragen komme, wenn zuvor «viele Aufgaben» nicht richtig gemacht wurden.

Der Landrat strich schliesslich die umstrittene Zweidrittelmehrheit-Regelung aus dem Gesetz. Nötig ist bei Steuerfussänderung damit weiterhin ein einfaches Mehr des Landrats. Das Parlament beschloss jedoch auf Antrag der FDP, dass solche Änderungen künftig dem fakultativen Referendum unterstellt sind. Dagegen stimmten SVP und vereinzelte SP-Politiker.

Führung von Controlling zentral

Abgeschwächt hat der Landrat in zweiter Lesung zudem einen Vorschlag der vorberatenden Finanzkommission. Diese wollte neu alle Fachpersonen, die im Controlling sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind, der Finanz- und Kirchendirektion unterstellen. Damit wollte die Kommission ein einheitliches Rechnungswesen und Controlling erreichen.

Die Regierung wollte diese Regelung vollständig rückgängig machen. Finanzdirektor Anton Lauber argumentierte im Landrat, dass es bislang sehr gut funktioniere. Der Landrat beschloss in der Folge auf Antrag der SVP, dass nur alle Fachpersonen im Controlling zentral der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt werden.

Die SP kritisierte zudem erneut die höheren Ausgabenkompetenzen der Regierung. Künftig sollen nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50’000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) von Landrat bewilligt werden müssen. Ein SP-Antrag, die Beiträge zu halbieren, scheiterte.

Mehrstufige Schuldenbremse

Die mit StäfiS vorgesehene Schuldenbremse verpflichtet den Kanton zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre. Sie gibt zudem den Mindestbestand an Eigenkapital vor und soll bei den Investitionen für einen angemessenen Selbstfinanzierungsgrad sorgen.

Die Folge bei Nichteinhalten der Vorgaben wären nicht mehr direkt Steuererhöhungen wie bisher bei der Defizitbremse. Stattdessen müsste zunächst das Budget überarbeitet werden. In einem weiteren Schritt würden Budgetkredite der einzelnen Dienststellen proportional gekürzt. Erst danach sind Steuererhöhungen vorgesehen.

Die Regierung soll im Weiteren in einem laufenden Jahr eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Betroffene Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden, auch wenn das Parlament sie bereits bewilligt hat.

SVP-Staatsfinanzen-Initiative abgelehnt

Die mit der Vorlage vorgesehene Verfassungsänderung beinhaltet auch einen Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» der SVP.

Die 2013 eingereichte Initiative will, dass der Kanton Defizite im Staatshaushalt mit Ausgabenabbau vermeidet und neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Der Landrat hat mit seinem Beschluss die Teilrevision der Verfassung der Initiative als Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die Initiative lehnt das Parlament ab.

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