Die in Baselland bestehenden Personenregister von Kanton und Gemeinden sollen harmonisiert werden: Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung ein neues Anmeldungs- und Registergesetz diskussionslos und einstimmig beschlossen.
Mit dem Gesetz setzt der Kanton das Registerharmonisierungsgesetz des Bundes um. Dieses verlangt die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Baselbieter Gesetz regelt die Anmeldepflicht der Einwohnerinnen und Einwohner und sieht zudem den Aufbau eines kantonalen Personenregisters vor.