Der Baselbieter Landrat ist im Bereich der Justizaufsicht einem umstrittenen Bericht seiner Geschäftsprüfungskommission gefolgt. Die Gegner hatten vergebens gewarnt, dass ein Teil der Empfehlungen der GPK in die Unabhängigkeit der Justiz eingreife.
Die GPK hatte die Umsetzung der neuen, gesamtschweizerischen Strafprozessordnung (StPO) im Kanton untersucht. Deren Einführung war im Kanton von Auseinandersetzungen begleitet gewesen. Der GPK-Bericht löste indes ebenfalls Kritik aus, sodass das Kantonsparlament vor rund einem Jahr die Debatte aussetzte.
Zuerst sollte die Kommission Stellungnahmen beim Kantonsgericht und der Regierung einholen. Zur Debatte im Rat stand nun der danach erstellte Folgebericht der GPK. Empfehlungen namentlich zu den Anforderungen an einen dringenden Tatverdacht und zu jenen für die Anordnung von Zwangsmassnahmen lösten dabei erneut Kritik aus.
Die GPK fand die Anforderungen für Zwangsmassnahmen im Baselbiet vergleichsweise hoch und empfahl eine Abstimmung mit anderen Kantonen. Zudem solle die Definition des dringenden Tatverdachts – Voraussetzung für Untersuchungshaft – zwischen Zwangsmassnahmengericht und Staatsanwaltschaft geklärt werden.
Die Empfehlungen richteten sich an die Regierung, die die nötigen Vorlagen zur Umsetzung erstellen sollte. Namentlich SP und Grüne wandten jedoch ein, damit werde in die Unabhängigkeit der Justiz eingegriffen. Auch Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner, sagte, die Fragen beträfen die Rechtssprechung, und diese sei Sache der Gerichte.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber wandte sich zudem namens der Regierung gegen Vorgaben für die Gerichte. Die Ratsmehrheit folgte indes der GPK: Mehrere Streichungsanträge der SP wurden abgelehnt, und die Empfehlungen an die Regierung wurden mit 53 zu 29 Stimmen beschlossen; dagegen waren SP, Grüne und vereinzelte CVP-Ratsmitglieder.