Der Baselbieter Landrat ist bei der Beratung des 180-Millionen-Sparpakets für den Staatshaushalt weitgehend der Regierung gefolgt. Einzelne Beschlüsse fielen indes knapp, und bei den umstrittensten Fragen hat mehrheitlich das Volk das letzte Wort
Schon im ersten Teil der Debatte über das Sparpaket am 8. März war der Landrat der Regierung gefolgt. Nun kippte er auch am Donnerstag keine der beantragten Massnahmen aus dem Paket; dies, obwohl namentlich im Bildungsbereich die vorbereitenden Ratskommissionen keine Einigkeit erreicht hatten.
Streitfrage befristet
Eine Massnahme, gegen die im Vorfeld vor allem Lehrerverbände und Gewerkschaften vehement Opposition gemacht hatten, wurde allerdings befristet: Die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Fachlehrer an den Sekundarschulen sowie an Gymnasien und Berufsschulen um eine Wochenstunde soll zunächst nur für drei Jahre gelten.
Danach soll der Rat aufgrund einer Auswertung der Auswirkungen über eine allenfalls definitive Erhöhung entscheiden. Den Antrag hatte die CVP/EVP eingebracht. Die SP war derweil gegen jede Erhöhung, blieb damit aber erfolglos.
Nur mit 43 zu 42 Stimmen sprach sich der Rat zudem – nach dem 8. März ein zweites Mal – für die Überführung der zweijährigen Berufsvorbereitenden Schule (BVS 2) in ein einjähriges Brückenangebot aus. Dagegen waren SP, Grüne und GLP, die den Wegfall eines erfolgreichen und nötigen Bildungsangebots für Jugendliche rügten.
Volksentscheide nötig
Über die Frage wird indes das Volk entscheiden. Denn die Streichung der BVS 2 ist Teil des zum Sparpaket gehörenden Entlastungsrahmengesetzes, bei dem der Rat mit 55 zu 27 Stimmen das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs verfehlte. Zudem ist bereits eine Volksinitiative zum Erhalt der BVS 2 eingereicht worden.
Ähnliches gilt für weitere Sparmassnahmen in der Bildung oder gegen den – vom Rat schon am 8. März nur hauchdünn befürworteten – Abbau auf Buslinien vor allem im Oberbaselbiet, wo Initiativen eingereicht oder lanciert wurden. Die Initiative zum Erhalt der Kaufmännischen Vorbereitungsschule (KVS) empfahl der Rat übrigens – nach der Beratung des Sparpakets – zur Annahme.
Volksentscheide nötig sind auch beim Zusammenzug der fünf Bezirksgerichte zu zwei Zivilgerichten und der Aufhebung der Bezirksschreibereien – da dazu die Verfassung geändert werden muss und im Falle der Bezirksschreibereien das nötige Gesetz das Vier-Fünftel-Mehr verfehlte. Im Rat war die CVP/EVP gegen die Massnahme, fand aber kaum weitere Unterstützung.
Urnengang im Juni
Ein Urnengang zu den Vorlagen, die schon abstimmungsreif sind, könnte am 17. Juni stattfinden. Der Landrat hatte über ein Sparpotential von 40 bis 50 Millionen Franken zu befinden. Das gesamte Paket umfasst indes Massnahmen mit 180 Millionen Potential – allein 75 Millionen fielen jedoch in die Kompetenz der Exekutive. Die Regierung rechnet im Zuge der Massnahmen mit je etwa 50 Entlassungen und Frühpensionierungen.