Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Steuergesetzrevision betreffend Eigenmietwerte und Liegenschaftsunterhalt verabschiedet. Der Beschluss erfolgte in der zweiten Lesung einstimmig, womit eine Volksabstimmung nicht mehr obligatorisch ist.
Mit der Revision wird das kantonale Steuergesetz bei Eigenmietwerten und Liegenschaftsunterhalt erneuert. Hinzu kommen Anpassungen ans Bundesrecht bei den Abzügen für Aus- und Weiterbildungskosten sowie mehrere Vereinfachungen bei der Steuererklärung und der Steuerveranlagung.
Bei den Eigenmietwerten wird die Berechnungsweise korrigiert. Gemäss bisherigem Recht sollten die Eigenmietwerte bei 60 Prozent der Marktmietwerte liegen. Bei der letzten Überprüfung 2013 hat sich jedoch gezeigt, dass derzeit die Einfamilienhäuser leicht über-, die Wohnungen im Stockwerkeigentum aber leicht unterbewertet werden.
Anträgen, die Pauschalabzüge für Hauseigentümer beim Liegenschaftsunterhalt anders festzulegen als im Gesamtpaket der Regierung vorgesehen, hatte der Landrat bereits in der ersten Lesung vom 19. März eine Absage erteilt. In der zweiten Lesung wurde die Vorlage nun ohne Debatte gutgeheissen.