Baselbieter Landrat für EL-Obergrenze in Pflegeheimen

Der Kanton Basel-Landschaft soll eine fixe Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) in Alters- und Pflegeheimen einführen. Die Landratsfraktionen sprachen sich am Donnerstag für eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Ein Entscheid fällt indes erst nach zweiter Lesung.

Der Kanton Basel-Landschaft soll eine fixe Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) in Alters- und Pflegeheimen einführen. Die Landratsfraktionen sprachen sich am Donnerstag für eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Ein Entscheid fällt indes erst nach zweiter Lesung.

Mit einer pauschalen EL-Limite pro Tag und Person im Pflegeheim will die Regierung die Kosten dämpfen. EL bis zur Obergrenze sollen wie bisher die 86 Gemeinden solidarisch nach Einwohnerzahl finanzieren. Mehrkosten soll jene Gemeinde tragen, in der die Betreffenden vor Heimeintritt niedergelassen waren – sie hat auch die Verantwortung für den jeweiligen Fall.

So soll der Druck auf die Gemeinden steigen, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken. Die EL-Obergrenze – die alle anderen Kantone schon haben – soll nur für die Betreuungs- und Unterbringungskosten, nicht aber für die Pflegekosten gelten. Die Baselbieter Pflegeheimtarife sind laut Landratsvorlage die landesweit zweithöchsten.

Eine Obergrenze könnte die Regierung bereits heute festlegen. Nun soll das EL-Gesetz jedoch dahingehend geändert werden, dass sie diese zwingend festlegen muss.

Konkret festgelegt werden soll die Obergrenze von der Regierung in einer Verordnung. Gemäss der Landratsvorlage soll sie für inner- und ausserkantonale Institutionen pauschal 170 Franken pro Tag und Heimbewohner betragen. Sie soll ab 2018 gestaffelt eingeführt werden.

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