Baselbieter Landrat für Rechtsgrundlage für E-Voting

Im Baselbiet soll dereinst auch online abgestimmt werden können: Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für entsprechende Rechtsgrundlagen ausgesprochen. Ein Teil des Rats war allerdings skeptisch wegen der ungelösten Sicherheitsfrage und sah auch keine Notwendigkeit, jetzt schon darüber zu beschliessen.

Im Baselbiet soll dereinst auch online abgestimmt werden können: Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für entsprechende Rechtsgrundlagen ausgesprochen. Ein Teil des Rats war allerdings skeptisch wegen der ungelösten Sicherheitsfrage und sah auch keine Notwendigkeit, jetzt schon darüber zu beschliessen.

Sie seien nicht gegen E-Voting, sagten die SVP und eine Minderheit der FDP. Die Sicherheit beim elektronischen Abstimmen sei jedoch noch nicht gewährleistet, Unregelmässigkeiten blieben möglich, und zudem brauche es ohnehin eine Bundeslösung: Vor der tatsächlichen Einführung sei darum sicherlich nochmals eine Gesetzesrevision nötig, und es gebe keine Notwendigkeit, jetzt vorzupreschen.

Dass Sicherheitsfragen bestünden, bestritten auch die Befürworter nicht. Es gehe jedoch darum, bereit zu sein, wenn die Einführung dereinst möglich sei; die Elektronik schreite rasch voran. Ausserdem könne später nochmals alles diskutiert und neu geprüft werden, sagten die CVP/EVP-Fraktion sowie SP, Grüne und die Mehrheit der FDP.

Zwei Anträge der SVP, die elektronische Stimmabgabe wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, wurden mit 50 zu 22 respektive 51 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte geht auf eine 2011 an die Regierung überwiesene CVP-Motion zurück. Der definitive Entscheid erfolgt in der zweiten Lesung.

Nächster Artikel