Baselbieter Landrat für Regierungs-Gegenvorschlag zu Initiative

Der Gegenvorschlag der Baselbieter Regierung zur Gemeindeinitiative über den Finanzausgleich stösst im Landrat auf ein positives Echo: In der ersten Lesung der Vorlage haben sich am Donnerstag alle Fraktionen dafür ausgesprochen.

Der Gegenvorschlag der Baselbieter Regierung zur Gemeindeinitiative über den Finanzausgleich stösst im Landrat auf ein positives Echo: In der ersten Lesung der Vorlage haben sich am Donnerstag alle Fraktionen dafür ausgesprochen.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen waren sich einig: Der Gegenvorschlag sei eine gute Lösung; die Konsultativkommission, die ihn formuliert hatte, habe gute Arbeit geleistet. Nuancen gab es lediglich bei der Frage, ob die Neuregelung eine gewisse Entsolidarisierung unter den Gemeinden darstelle.

Die SP-Sprecherin sah dies so. Alle anderen Votanten sowie Finanzdirektor Anton Lauber hielten jedoch dagegen. Die vorliegende Lösung sei ein Kompromiss, bei dem auch die Gebergemeinden eingelenkt hätten, sagte Lauber. Auch die geplante Regionalisierung beim Aufgabenvollzug sei eine Antwort auf den Finanzausgleich.

Harsche Kritik äusserte lediglich ein Einzelsprecher aus der SVP-Fraktion und Vertreter einer kleinen Nehmergemeinde: Der Ausgleich sei kein Geschenk, und auch Infrastrukturkosten trügen alle, doch davon profitieren würden vor allem Agglo-Gemeinden, sagte er unter anderem. Die Neuregelung könne der Beginn einer Abwärtsspirale sein und eine Gefahr für das föderalistische System.

In der Detailberatung wurden indes keine Änderungen beantragt. Zu den zentralen Elementen der Vorlage gehören unter anderem die abgefederte Streichung der Zusatzbeiträge der Gebergemeinden, die Senkung der Grenzabschöpfung bei den Gebern von 80 auf 60 Prozent oder die Senkung des Abschöpfungssatzes von 17 auf 15 Prozent.

Übergangsbeiträge sollen die Anpassungen während vier Jahren abfedern. Der Gegenvorschlag wird einer von Gebergemeinden mit weitergehenden Forderungen eingereichten Initiative gegenüber gestellt. Mit dieser reagierten die Gebergemeinden darauf, dass sie nach der letzten Finanzausgleichsrevision unerwartet hohe Beträge abliefern mussten.

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