Baselbieter Landrat kippt Garagenabstand-Vorlage

Im Baselbiet sollen Garagen, deren Ausfahrt direkt auf die Strasse führt, künftig nicht mehr mindestens fünf Meter vom Strassenrand entfernt sein müssen. Der Landrat ist am Donnerstag trotz Ablehnungsempfehlung seiner Kommission auf eine entsprechende Vorlage in erster Lesung eingetreten.

Im Baselbiet sollen Garagen, deren Ausfahrt direkt auf die Strasse führt, künftig nicht mehr mindestens fünf Meter vom Strassenrand entfernt sein müssen. Der Landrat ist am Donnerstag trotz Ablehnungsempfehlung seiner Kommission auf eine entsprechende Vorlage in erster Lesung eingetreten.

Die landrätliche Bau- und Raumplanungskommission hatte die Vorlage für eine weniger strikte Lösung mit 7 gegen 5 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Ihr Antrag wurde jedoch vom Plenum mit 39 gegen 38 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Somit kam es zu einer ersten Lesung, der eine zweite folgen wird.

Die Regierungsvorlage zur Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes geht auf eine FDP-Motion zurück, die der Landrat 2009 überwiesen hatte. Ihr Kernpunkt: Sofern die Sicherheit gewährleistet ist, sollten Garagen gemäss der Vorlage neu direkt an die Baulinie gebaut werden dürfen.

Für diese Änderung machten sich nun SVP und FDP stark. Letztere verwies auf die erwünschte bauliche Verdichtung, die man nicht behindern dürfe. Boden sei teuer; die Eigentumsrechte seien eingeschränkt.

Die Ratslinke und Mitteparteien hingegen stellten die Sicherheit vor allem der Fussgängerinnen und Fussgänger in den Vordergrund, die mit weniger Abstand beeinträchtigt werde. Zudem brächte die Neuerung mehr Kontrollaufwand für die Baubehörden.

Auch Baudirektorin Sabine Pegoraro argumentierte mit dem haushälterischen Umgang mit dem Boden für die Vorlage. Definitiv über die Vorlage entschieden wird in der zweiten Lesung.

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