Die Baselbieter Landräte erhalten in Zukunft ein Prozent weniger Entschädigungen. Das Parlament hat am Donnerstag einer entsprechenden Änderung seiner Geschäftsordnung zugestimmt. Die Kürzung ist eine Reaktion auf die im Herbst beschlossene Lohnreduktion für das Staatspersonal.
Das Kantonsparlament beschloss die Lohnkürzung am Donnerstag nach angeregter Debatte mit 57 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eingebracht hatte die Forderung die FDP-Fraktion Ende Oktober, nachdem der Rat eine ein-prozentige Lohnkürzung für das Baselbieter Staatspersonal beschlossen hatte. Das Verfahrenspostulat war in der Folge an die Geschäftsleitung überwiesen worden.
Die Mehrheit der Fraktionen sah nun in dem Schritt ein wichtiges Zeichen an das von den Sparbemühungen betroffene Staatspersonal. Hingegen wehrte sich die SP gegen den Schritt: Sie sei generell gegen Lohnkürzungen und sprach von einer Pseudo-Solidarität, die lächerlich sei. Gespalten waren auch die Fraktionen der Grünen/EVP sowie Grünen-Unabhängigen und GLP.
Die Befürworter sahen den Schritt dagegen als für gerechtfertigt an: Man dürfe nicht Wasser predigen und Wein trinken. Die Kürzung habe auch nichts mit Ablasshandel zu tun, wie dies die Gegner suggerieren würden. Ob das Opfer gross genug ist, sei eine andere Frage.
Konkret wird mit dem Beschluss die jährliche Grund-Entschädigung pro Parlamentsmitglied von 4’400 Franken auf 4’360 Franken gesenkt. Zudem werden 50 Rappen weniger Sitzungsgeld pro Stunde ausbezahlt. Weniger Geld erhalten auch der Landratspräsident und die Fraktionspräsidien. Die Geschäftsleitung des Landrats rechnet mit Einsparungen in der Höhe von rund 13’000 Franken pro Jahr.