Baselbieter Landrat lehnt Nichtigkeitserklärung von Einbürgerung ab

Mit einem bisher wohl einmaligen Fall hatte sich der Baselbieter Landrat am Donnerstag zu befassen: Die Einbürgerung einer 16-jährigen Jugendlichen sollte für nichtig erklärt werden, dies wegen eines Diebstahls. Alle Fraktionen ausser der FDP fanden das allerdings unverhältnismässig.

Mit einem bisher wohl einmaligen Fall hatte sich der Baselbieter Landrat am Donnerstag zu befassen: Die Einbürgerung einer 16-jährigen Jugendlichen sollte für nichtig erklärt werden, dies wegen eines Diebstahls. Alle Fraktionen ausser der FDP fanden das allerdings unverhältnismässig.

Der Landrat folgte seiner Petitionskommission und lehnte die Nichtigerklärung mit 53 zu 20 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Die in der Schweiz geborene und offenbar gut integrierte Jugendliche war zusammen mit ihrer Familie eingebürgert worden. Erst später wurde bekannt, dass sie wenige Tage zuvor zusammen mit einer anderen Jugendlichen einen Diebstahl begangen hatte.

Die Regierung beantragte darauf die Nichtigerklärung der Einbürgerung. Die Petitionskommission lud indes die Jugendliche zu einem Gespräch vor und kam zu einem einstimmigen Befund: Der Diebstahl sei keine Bagatelle, wohl aber jugendlicher Leichtsinn und eine Mutprobe zweier sonst eher als «Streberinnen» geltenden Jugendlichen gewesen.

Dass die 16-Jährige nun den roten Pass wieder zurückgeben sollte, erachtete die Kommission angesichts dieser Umstände als unverhältnismässig drastische Massnahme. Das sahen die meisten Fraktionen ebenso, dies ausdrücklich auch mehrere Votanten der in Einbürgerungsfragen sonst kritischen SVP.

Als einzige Fraktion wollte die FDP hart bleiben. Sie sah im Diebstahl einen Schatten auf dem Leumund, der nach geltenden Regeln der Einbürgerung entgegensteht. Würde die hier bereits erfolgte Einbürgerung nicht nichtig erklärt, sei dies eine Ungleichbehandlungen gegenüber anderen Fällen. Die FDP blieb indes erfolglos.

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