Der Baselbieter Landrat ist mehrheitlich für einen höheren Vermögensverzehr von Ergänzungsleistungsbezügern in Heimen und Spitälern. Die Massnahme war bereits Teil einer vom Volk 2012 abgelehnten Sparpaketvorlage. Die am Donnerstag beratene neue Vorlage geht nun weniger weit.
Mit dem 2012 gescheiterten Entlastungsrahmengesetz für den Staatshaushalt hatte die Regierung, nebst anderen Sparmassnahmen, eine Erhöhung des Verzehrs von Eigenvermögen der Rentner von derzeit 10 auf neu 20 Prozent vorgeschlagen. Später beantragte sie dies als Einzelvorlage erneut. Der Landrat beriet darüber nun in erster Lesung.
Zuvor hatte allerdings die Finanzkommission des Rats die Vorlage geändert: Statt 20 Prozent, wie es die Regierung erneut vorgeschlagen hatte, sollte der Vermögensverzehr nun nur 15 Prozent betragen. Denn die Sparmassnahme unverändert nochmals zu bringen, zeuge von mangelndem Respekt gegenüber dem Volkswillen.
Anderseits sei Baselland einer der ganz wenigen Kantone, die einen Vermögensverzehr von nur 10 Prozent kennen. 22 andere Kantone hätten dagegen den vom Bund vorgegebenen Rahmen ausgeschöpft und den Verzehr auf ein Fünftel des Reinvermögens festgelegt. Die Kommission schlug daher als Mittelweg 15 Prozent vor, wie sie im übrigen auch im Nachbarkanton Basel-Stadt gelten.
Mehrheit für Kompromiss
Für diesen Kompromiss sprachen sich in der Debatte die meisten Fraktionen aus. Die SVP tat dies aber nur mehrheitlich, und gänzlich gegen die Vorlage war die FDP. Heute sei weniger als ein Drittel der EL-Bezüger in der Lage, die Kosten in Heimen und Spitälern selbst zu berappen. Die anderen erhielten jedoch genau die gleichen Leistungen – wo da der Anreiz zum Sparen sei, fragte die FDP-Sprecherin.
Gemäss der Vorlage könnten mit der Erhöhung des Vermögensverzehrs beim Kanton jährliche Einsparungen von 3 Millionen Franken und bei den Gemeinden solche von 1,53 Millionen Franken erzielt werden. Umgesetzt würde die Neuregelung per 2015. Definitiv über die Massnahme entscheiden wird das Kantonsparlament in der zweiten Lesung.