Baselbieter Landräte, die während einer Legislatur aus ihrer Fraktion ausscheiden, sollen künftig auch ihre Kommissionssitze abgeben müssen. Die drei Landräte, die die entsprechende Debatte ausgelöst hatten, sollen davon aber noch ausgenommen bleiben, wie aus einer Vorlage des Landratsbüros vom Montag hervorgeht.
Die Vorlage geht auf ein Postulat von SVP, FDP und BDP/glp zurück, das der Landrat im November mit 72 zu 2 Stimmen überwiesen hatte. Vorausgegangen war ein Streit um die Kommissionsmandate dreier Landräte, die seit Dezember 2011 aus ihren Fraktionen ausgetreten oder ausgeschlossen worden waren, die Mandate aber nicht zurück gegeben hatten.
Das Büro schlägt nun eine Ergänzung der Geschäftsordnung vor: Das Parlament soll die Mitglieder seiner ständigen Kommissionen künftig zu Beginn der Amtsperiode für die Dauer von vier Jahren oder – neu – „bis zu deren Ausscheiden aus der Fraktion“ wählen. In Kraft treten soll die neue Regelung auf den 1. Juli.
Rechtsstreit befürchtet
Eine Übergangsbestimmung, die rückwirkend auch die drei Landräte betroffen hätte, lehnte die Mehrheit des Büros aber als „zu problematisch“ ab: Laut ihr wäre es „sehr ungeschickt, wenn das Leitungsorgan des Landrats eine Lösung beantragte, die das Parlament in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang hineinziehen könnte“.
Anders hatte dies die Minderheit gesehen: Sie war für eine Übergangsbestimmung, da aus ihrer Sicht nur diese die derzeit unbefriedigende Situation der betroffenen Fraktionen lösen könne. Das Büro verabschiedete in der Folge die Vorlage – ohne Übergangsbestimmung – mit vier zu drei Stimmen.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Büros hatte zuvor den Ausgang eines möglichen Gerichtsverfahrens zu der Streitfrage als offen beurteilt. Ein Schaffhauser Gericht verneinte indes in einem ähnlichen Fall ein Rückwirkungsverbot. Dass sie nötigenfalls an die Gerichte gelangen würden, hatten die drei Landräte Urs Peter Moos, Patrick Schäfli und Peter Müller schon in der Debatte vom November erklärt.