Baselbieter Landrat passt kantonalen Richtplan an

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag kleinere Anpassungen am kantonalen Richtplan vorgenommen. Die Änderungen wurden aufgrund des Agglomerationsprogramms zur Verkehrs- und Siedlungsentwicklung nötig.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag kleinere Anpassungen am kantonalen Richtplan vorgenommen. Die Änderungen wurden aufgrund des Agglomerationsprogramms zur Verkehrs- und Siedlungsentwicklung nötig.

Damit der Bund die Projekte im Agglomerationsverkehr mitfinanziert, wird eine Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen verlangt. Der Regierungsrat hat dem Landrat daher diverse Änderungen beantragt. Der Rat stimmte diesen mit 78 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen von Ratslinken zu.

Aufgenommen wurden in den Richtplan nun etwa der Doppelspurausbau der Tramlinie 10 und 17 bei Binningen, der Ausbau der Hafenbahn in Birsfelden und Muttenz sowie der Ausbau der Autobahn A18 im Raum Angenstein bei Aesch mit einem neuen Tunnel.

Neu als Netzbestandteil ist die Tramerschliessung Salina Raurica beschlossen sowie eine Trasseesicherung der Tramverlängerung Allschwil-Letten und der neuen Tramverbindung Dreispitz. Das Trassee ist ferner gesichert für eine neue Birsbrücke in Laufen sowie eine Verbindungsstrasse in Laufen.

Uneinig zu Anschluss Basel-City

Widerstand gab es im Rat gegen den Autobahnanschluss Basel-City. Eine Minderheit wollte das Projekt streichen, da das Projekt eine Fortsetzung der an der Urne abgelehnte Variante Ausbau der Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-Allschwil (ELBA) sei. Die Mehrheit war gegen die Streichung, um spätere Planungen nicht zu verhindern.

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge, die Umfahrungen Waldenburg und Rickenbach aus dem Richtplan zu streichen. Die Befürworter der Streichung argumentierten, dass die Trasseesicherung die dringende Weiterentwicklung der Gemeinden behindere. Gegner der Streichung sagten, die Gemeinden müssten zuerst angehört werden.

Verabschiedet hat der Landrat schliesslich auch ein neues Objektblatt zu historischen Verkehrswegen. Auf diese insgesamt 1025 Kilometer muss etwa bei Bauvorhaben besondere Rücksicht genommen werden. Weitere Beschlüsse betrafen die Vorranggebiete Natur oder Standorte für kantonale Bauten.

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