Der Baselbieter Landrat will die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter regeln: Er hat sich am Mittwoch in erster Lesung oppositionslos für zwei Gesetze ausgesprochen, die die Aufgaben der Kontrollorgane klarer fassen und deren Kompetenzen besser voneinander abgrenzen.
Die Gesetze sind Ergebnis einer parlamentarischen Initiative, die das Parlament letzten Mai als dringlich erklärt und einstimmig seiner Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur Vorberatung überwiesen hatte. Die Initiative war ein gemeinsamer Vorstoss von Gewerkschafts- und Wirtschaftskammer-Seite.
Hintergrund gewesen war Kritik, dass es beim Vollzug im Kanton Verbesserungsbedarf gebe. Umgesetzt werden mit den neuen Gesetzen die Bundesregelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Im Kanton war dies bisher weitgehend auf Verordnungsstufe geregelt, was Initianten und Kommission aber als ungenügend erachteten.
Mit der Vorlage wird der Bereich nun umfassend auf Gesetzesebene geregelt. Die Aufgaben der Tripartiten Kommission aus Sozialpartnern und Verwaltung in der Arbeitsmarktaufsicht und -beobachtung werden klarer gefasst und die Kompetenzen des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) bei der Ahndung von Schwarzarbeit verstärkt.
Zudem werden die Kompetenzen der Kontrollorgane mit den neuen Bestimmungen besser voneinander abgegrenzt. In der Vernehmlassung waren die Gesetzesentwürfe laut der Kommission auf breite Zustimmung gestossen. Im Kantonsparlament befürworteten sämtliche Fraktionen die Vorlage.