Baselbieter Landrat spricht 1,5 Millionen für Denkmalsubventionen

Für Subventionen an Kulturdenkmäler hat der Baselbieter Landrat am Donnerstag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,5 Millionen Franken mit grossem Mehr verabschiedet. Das Geld wird von 2016 bis 2020 für denkmalpflegerische Massnahmen eingesetzt.

Für Subventionen an Kulturdenkmäler hat der Baselbieter Landrat am Donnerstag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,5 Millionen Franken mit grossem Mehr verabschiedet. Das Geld wird von 2016 bis 2020 für denkmalpflegerische Massnahmen eingesetzt.

Die finanzielle Unterstützung vom Staat sei für viele Eigentümer der entscheidende Anreiz, die notwendigen Restaurierungen in Angriff zu nehmen, hiess es in der Landratsvorlage. Damit werde erreicht, dass eine Baute weiterhin genutzt und nicht dem Verfall preisgegeben wird.

Die kantonalen Denkmalsubventionen seien dabei die wichtigste Unterstützung. Daneben besteht die Möglichkeit, Beiträge des Bundes oder von Dritten zu beantragen. Bundesbeiträge oder Beiträge Dritter fliessen jedoch nur dann, wenn auch der Kanton Subventionen spricht.

In der Debatte stand der Verpflichtungskredit ausser Diskussion. Mehrere Voten merkten jedoch an, dass die Gesetzgebung angeschaut werden müsse. Im Katalog habe es zu viele geschützte Bauten, sagte ein FDP-Sprecher. Dies führt gemäss SVP dazu, dass häufig Gebäude brachliegen, weil eine Entwicklung nicht möglich sei.

Diese Kritik wollte Regierungsrätin Sabine Pegoraro so nicht stehen lassen: Die Denkmalpflege handle aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Der Rat verabschiedete den Kredit schliesslich mit 82 Ja- gegen drei Nein-Stimmen.

Weniger Geld

Mit dem Verpflichtungskredit von 1,5 Millionen Franken werden bis 2020 Beiträge an die Kosten geleistet, welche der Erhalt von denkmalgeschützten Liegenschaften verursacht. Der Beitrag wird dabei neu auf 300’000 Franken pro Jahr eingefroren.

Das ist deutlich weniger als die rund 500’000 Franken, die in den vergangenen zehn Jahren jährlich für Denkmalsubventionen ausgegeben worden waren. Dies habe zur Folge, dass im Durchschnitt ein Drittel bis die Hälfte aller geplanten Sanierungsprojekte verschoben werden, hiess es.

Gestrichen hat die Regierung aufgrund des Spardruckes zudem Beiträge an Expertisen und Gutachten. Solche hatten bis anhin 60’000 Franken pro Jahr ausgemacht. Künftig können so keine Untersuchungen als Grundlage für Renovationen und Restaurierungen in Auftrag gegeben werden.

Sanierung auf Schloss Birseck

Für die kommenden Jahre sind bisher zwei grössere anstehende Sanierungsfälle bekannt, wie es in der Vorlage weiter hiess: Auf Schloss Birseck in Arlesheim ist ein grössere Schaden am Fundament der Südmauer festgestellt worden. In Therwil in der Kirche St. Stephan entdeckten Experten umfangreiche Schäden im Dachstuhl.

Bei einer weiteren Anzahl von Bauten in privater Hand sei zudem aus fachlicher Sicht eine Renovation oder Konservierung angezeigt. Dies sei gemäss Erfahrung jährlich bei 25 bis 35 Objekte der Fall.

Im Kanton Basel Landschaft stehen rund 850 Gebäude unter kantonalem Denkmalschutz. 46 Prozent der Objekte befinden sich in privatem Eigentum. Die restlichen 36 Prozent sind in Besitz von Gemeinden, Stiftungen, Kirchgemeinden oder des Kantons.

Zwischen 2005 und 2014 hatte es insgesamt 358 Auszahlungen von Denkmalsubventionen in der Höhe von gut fünf Millionen Franken gegeben. Pro Objekt betrug die Subvention im Durchschnitt rund 14‘000 Franken. Objekte im Kantonsbesitz werden hingegen nicht subventioniert.

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