Baselbieter Landrat verabschiedet Kompromissvorschlag zum EL-Gesetz

Die Baselbieter Gemeinden bezahlen in Zukunft die altersbedingten und der Kanton die invaliditätsbedingten Ergänzungsleistungen (EL). Da der von den Gemeinden zu tragende Anteil höher ist als bisher, entschädigt sie der Kanton künftig mit jährlich 14,3 Millionen Franken.

Die Baselbieter Gemeinden bezahlen in Zukunft die altersbedingten und der Kanton die invaliditätsbedingten Ergänzungsleistungen (EL). Da der von den Gemeinden zu tragende Anteil höher ist als bisher, entschädigt sie der Kanton künftig mit jährlich 14,3 Millionen Franken.

Der Landrat hat am Donnerstag die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV einstimmig verabschiedet. Das für einen Gesetzesänderung ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr wurde damit erreicht. Die Änderungen gelten bereits für das laufende Jahr.

Möglich wurde dies indes nur, weil sich das Parlament hinter einem neuen Kompromiss-Vorschlag der Finanzkommission (Fiko) stellte: Die Fiko beantrage dem Landrat vor der zweiten Lesung im Landrat, die umstrittene Vergangenheitsbewältigung mittels Rückzahlungen aus dem EL-Gesetz in den Landratsbeschluss zu verschieben.

Bei der ersten Lesung war ein gleichlautender Antrag der SP noch abgelehnt worden. Nun stellten sich jedoch alle Fraktionen hinter den Vorschlag. Damit kann gegen den umstrittenen Teil der Vorlage separat vorgegangen werden, ohne dass das eigentliche Gesetz gefährdet wird.

15 oder 45 Millionen Franken

Im Streit um die zwischen 2011 und 2015 erbrachten, respektive bis Ende 2016 zu erbringenden Pflegedienstleistungen fordern die Gemeinden vom Kanton eine Auszahlung von 45 Millionen Franken. Der Vorschlag der Fiko, der ursprünglich im Gesetz hätte verankert werden sollen, sah dagegen die Zahlung von nur einmalig 15 Millionen Franken vor.

Für die einmalige Zahlung sprachen sich im Parlament die CVP, SVP und FDP aus. Rot-Grün war dagegen, da den Gemeinden die versprochenen 45 Millionen Franken zustehen würden.

Ein Antrag aus der SP wollte den Landratsbeschluss daher so abändern, dass dieser die Vergangenheit nicht abschliessend regelt. Der Kanton solle sich die Möglichkeit offen lassen, die restlichen 30 Millionen Franken zu einem späteren Zeitpunkt auszubezahlen.

Wie schon in der ersten Lesung betonte Finanzdirektor Anton Lauber, dass der Kanton dazu Rückstellungen tätigen müsste. Die Fakten seien, dass das Eigenkapital bereits unter Druck stehe und die Rückstellung «dazu führen könne», dass man über Steuererhöhungen «diskutieren müsse». Das Parlament lehnte den SP-Antrag mit 57 Nein- gegen 29 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ab.

Der Landratsbeschluss wurde in der Folge mit 71 gegen 12 Stimmen bei fünf Enthaltungen verabschiedet. Dagegen stimmten vereinzelte Ratsmitglieder von SP, FDP und SVP; einige Grüne enthielten sich.

Altes Versprechen

Der Streit um die Pflegedienstleistungen geht zurück auf neues Bundesrecht von 2011, dessen Umsetzung zunächst die Gemeinden zu stark belastet hatte. Der damalige Gesundheitsdirektor Peter Zwick versprach diesen dann eine indirekte Kompensation von 30 Millionen für 2011 bis 2014, die der Kanton in zwei Tranchen 2015 und 2016 auszahlen sollte.

Inzwischen herrscht jedoch gähnende Leere in der Kantonskasse, weshalb die aktuelle Regierung die Kompensation ohne Termin vertagen wollte. Die Gemeinden ihrerseits forderten einen Auszahlung der unterdessen aufsummierten 45 Millionen Franken. Die Fiko schlug als Kompromiss eine abschliessende Zahlung von 15 Millionen vor.

Hinter dem Kompromissvorschlag der Fiko stand inzwischen auch die Regierung: Dieser bringe nicht nur eine Lösung für die Zukunft, sondern schliesse die Vergangenheit definitiv ab. Die Gemeinden hatten vor der Debatte jedoch mit einer Gemeindeinitiative gedroht, sollte es bei einer Auszahlung von nur 15 Millionen Franken bleiben.

Nächster Artikel