Der Baselbieter Landrat hat sechs Windparkgebiete im kantonalen Richtplan verankert. Eine SVP-Mehrheit hatte grundsätzliche Vorbehalte. Ein Teil der SP wehrte sich zudem dagegen, dass in einem späteren Schritt auch Standorte in geschützten Landschaften in Aussicht genommen werden.
Der Rat sprach hiess die Vorlage indes mit 61 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Im kantonalen Richtplan (KRIP) verankert werden damit sechs Potentialgebiete für Planung und Bau von Windparks. Die Realisierung bleibt aber Investoren überlassen. Der Kanton wird weder Investor noch Betreiber, wie Baudirektorin Sabine Pegoraro festhielt.
Grundsätzlich gegen die Vorlage sprach sich die Mehrheit der SVP aus. Die Energiewende sei der falsche Weg, und der Staat solle nicht eine bestimmte Energieform vorschreiben, sagten ihre Sprecher und Sprecherinnen. Ausserdem wurde von der SVP-Fraktion auch die Rentabilität der Windenergie in Frage gestellt.
BLN-Landschaften in Reserve halten
Alle anderen Fraktionen waren dafür, der Windenergie planungsrechtlich den Weg zu ebnen. Das wollte auch jener Teil der SP, der sich aber dagegen wehrte, dass später Windparks auch in Gebieten möglich sein sollen, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind.
Die betreffenden Gebiete waren im KRIP zusätzlich zu den sechs Potentialgebieten als Vororientierung vorgesehen, über die später nochmals entschieden werden kann. In der Vernehmlassung war dies jedoch umstritten. Aus der SP-Fraktion wurde zwei Anträge gestellt, diese Vororientierungen zu streichen. Der Rat behielt sie aber mit 68 zu 10 respektive mit 61 zu 17 Stimmen bei.
In den sechs nun im KRIP verankerten Potentialgebieten für Windenergieanlagen schätzt die Regierung die mögliche Stromproduktion auf jährlich rund 140 Gigawattstunden. Die Gebiete liegen bei Liesberg, bei Liestal, Lausen und Arisdorf, bei Zunzgen, auf der Challhöhe, bei Reigoldswil und Ziefen und in der Muttenzer Hard.