Baselbieter Landrat vertagt Debatte über Pensenerhöhung für Lehrer

Ob Baselbieter Sekundarlehrpersonen ab Sommer weiterhin eine Lektion mehr pro Woche unterrichten müssen, bleibt vorerst unklar. Der Landrat hat am Donnerstag den Entscheid über eine Verlängerung der im Rahmen des Sparpakets 2012/15 beschlossenen Massnahme nach Unstimmigkeiten vertagt.

Ob Baselbieter Sekundarlehrpersonen ab Sommer weiterhin eine Lektion mehr pro Woche unterrichten müssen, bleibt vorerst unklar. Der Landrat hat am Donnerstag den Entscheid über eine Verlängerung der im Rahmen des Sparpakets 2012/15 beschlossenen Massnahme nach Unstimmigkeiten vertagt.

Die Vertagung des Geschäfts erfolgte knapp mit 41 zu 40 Stimmen. Zuvor hatte das Parlament mit dem gleichen Stimmenverhältnis einem Kompromissvorschlag seiner Personalkommission zugestimmt. Dieser sieht eine Befristung der Pensenerhöhung vor. In dieser Zeit soll der Berufsauftrag überarbeitet werden.

Abgeändert werden müsse der Berufsauftrag, weil die Pensenerhöhung insgesamt nicht zu Mehrarbeit für die Lehrpersonen führen soll, sagte der Kommissionspräsident. Erwartet werde, dass die Zeit im Rahmen des Berufsauftrags in anderen Bereichen kompensiert werden kann.

3,5 Millionen Franken einsparen

Die Regierung hatte dem Landrat beantragt, die Pensenerhöhung unbefristet festzusetzen. Damit sollen weiter jährlich 3,5 Millionen Franken eingespart werden.

Eine Befristung der Massnahme würde indes in zwei Jahren erneut zu Diskussionen führen, sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind im Landrat. Ausserdem würde dies die Hoffnung wecken, dass die Lektionenanzahl wieder reduziert werden könne. Die Finanzlage des Kantons sei jedoch unverändert angespannt.

Eine Überarbeitung des Berufsauftrags erachtet jedoch auch die Regierung als notwendig. Diese brauche allerdings mehr Zeit, da die Sozialpartner unterschiedliche Ansichten hätten.

Kritik an Abstimmung

Hinter den Antrag der Kommission stellten sich EVP/Grüne und Mehrheiten der CVP/BDP- und GLP/G-U-Fraktionen. Bevor die Pensen defintiv erhöht werden, gehöre es sich, den Berufsauftrag zu überarbeiten, sagte ein CVP/BDP-Sprecher. Auf seinen Antrag hin verlängerte der Landrat die Frist gegenüber dem Kommissionsvorschlag von zwei auf drei Jahren.

Es sei unbestritten, dass der Berufsalltag angepasst werden müsse, wehrte sich SVP zuvor gegen eine Befristung. Die Fraktion sei der Meinung, dass der geplante Weg der Regierung umsetzbar sei. Unterstützung gab es von der FDP, die gemäss einem Sprecher auch einer zusätzlichen Erhöhung der Lektionenzahl nicht ablehnend gegenüber steht.

SVP und FDP zeigten sich in der Folge mit dem Abstimmungsvorgehen nicht einverstanden, bei dem die Landratsvorlage gegen den Kommissionsvorschlag ausgespielt wurde. Die Ratsrechte beantragte ein Rückkommen, wobei unklar blieb, ob dies möglich ist. Nach einem kurzen Unterbruch stimmte der Landrat dem Antrag der FDP zu, die Debatte zu vertagen, um offene Fragen zum Vorgehen zu klären.

Antrag auf Nichteintreten scheitert

Einen Antrag der SP, nicht auf die Vorlage einzutreten, hatte der Landrat zuvor mit 50 zu 31 Stimmen dagegen abgelehnt. Das Versprechen nach einer Entlastung in einem anderen Bereich sei bisher ungenügend eingelöst worden, begründete die SP. Sie wurde von der EVP/Grünen-Fraktion und den Grünen-Unabhängigen unterstützt.

Die Erhöhung der Pflichtstundenanzahl für Lehrer an Sekundarschulen, Gymnasien und Berufsschulen hatte der Landrat 2011 im Rahmen des Entlastungspakets 2012/15 beschlossen. Entgegen dem Antrag der Regierung hatte das Parlament die Massnahme damals befristet – auf drei Jahre bis zum Schuljahr 2015/16.

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