Eine Leistungsvereinbarung mit dem Kontrollorgan der Schwarzarbeit muss künftig klar formuliert sein. Das haben die Landratsfraktionen am Donnerstag bei der Kenntnisnahme zweier Berichte der Regierung zum Streit rund um die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) gefordert.
Insbesondere sei künftig klar zu regeln, was als abgeschlossene Kontrolle angeschaut wird, waren sich die Fraktionen einig. Die beiden Berichte zu Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe wurden indes mit grossem Mehr ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen. Enthaltungen gab es bei beiden Abstimmungen jeweils von mehreren Ratsmitgliedern von SP- und Grüne/EVP-Fraktion.
Der Konflikt um die ZAK sorgt im Kanton Basel-Landschaft seit Monaten für rote Köpfe: Die Gewerkschaft Unia hatte der Wirtschaftskammer Baselland als Arbeitgeber-Vertreterin mangelnde Transparenz und Unregelmässigkeiten bei der ZAK-Führung vorgeworfen. Zum Streit kam es in der Folge zudem auch zwischen den beiden Arbeitnehmerverbänden Syna und Gewerkschaftsbund/Unia.
Die sozialpartnerschaftliche Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle hatte die Kontrollen an die Firma AMS ausgelagert. Gemäss einem Rechtsgutachten der Regierung widerspricht jedoch die totale Auslagerung dem Grundgedanken einer sozialpartnerschaftlich getragenen Kontrolle im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz.
Zusammenraufen für saubere Verhältnisse
Inzwischen haben sich die Sozialpartner auf eine gemeinsame Weiterarbeit geeinigt, wie sie am Dienstag bekannt gegeben hatten. Sie wollen sich zusammen an der Reorganisation der Schwarzarbeitskontrollen im Baselbiet beteiligen. Ein neues Konstrukt solle per Anfang des kommenden Jahres operativ tätig werden.
Dies sei ein wichtiger Schritt, sagte Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber im Landrat. Die sozialpartnerschaftlichen Schwarzarbeitskontrollen hätten in der Schweiz Pioniercharakter. Es sei indes ein «Zusammenraufen» im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es sei wichtig, künftig klare Abmachungen zu treffen, dies mit dem Ziel, «saubere Verhältnisse» im Baugewerbe zu haben.
In der Kritik rund um die ZAK stehen im Weiteren zu tiefe Kontrollzahlen. Insbesondere die Vorgabe von jährlich 200 Betriebs-Kontrollen ist gemäss dem Regierungsbericht mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Kontrollen im Jahr 2014 deutlich verfehlt worden. Die Regierung hatte 2015 daher angekündigt, für 2014 von der ZAK wegen ungenügender Arbeit 380’000 Franken zurückfordern zu wollen.
Die ZAK rechtfertigt die tiefen Kontrollzahlen 2014 mit dem verspäteten Abschluss der Leistungsvereinbarung: Diese sei im März 2015 abgeschlossen und rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziele seien 2014 noch nicht bekannt gewesen.
Unterschiedliche Interpretation
Praktisch aus dem Stand heraus habe die ZAK nach der Verabschiedung des Gesetzes und der Leistungsvereinbarung neue Ziele und Befugnisse erhalten, sagte denn auch ein SVP-Fraktionssprecher im Parlament. Da sei es verständlich, dass nicht alles so gut gelaufen sei. Mängel müssten dennoch behoben werden.
Die der Wirtschaftskammer nahe stehende FDP warf ein, dass die Kontrollzahlen unterschiedlich interpretiert werden könnten. Die Leistungsvereinbarung sei hier zu wenig klar.
Die ZAK habe beim Abschluss der Leistungsvereinbarung gewusst, was sie erwarten würde, konterte die SP. Bei der Umsetzung des Gesetzes sei dann vieles schief gelaufen. Die Kontrollzahlen würden nicht standhalten. Zudem müssen die Abläufe sauber definiert werden.
Die Grünen/EVP-Fraktion bemängelte, dass die Kontrollen im Gesetz exklusiv einem externen Organ zugesprochen werden. Gebe es Probleme, würden keine Kontrollen mehr durchgeführt. Das Gesetz müsse entsprechend angepasst werden. Die FDP hielt dagegen, dass der Landrat bewusst entschieden habe, die Schwarzarbeit-Kontrollen auszulagern.
Untersuchungen hängig
Derzeit ist überdies eine Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt hängig. Dabei geht es um ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der ZAK sowie einen möglichen Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland.
Das Bundes-Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Kanton haben zudem gemeinsam einen Auftrag an ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen erteilt. Anhand von dessen Bericht soll dann definitiv über eine allfällige Rückforderung des Kantons entschieden werden.